Johann Georg Döhler (Jurist, 1667)Johann Georg Döhler (* 28. Juli 1667 in Ohrdruf; † 17. November 1749 in Gera) war ein deutscher Jurist. LebenDöhler studierte Rechtswissenschaft an der Universität Jena, der Universität Altdorf und der Universität Leipzig. 1692 wurde er Hofadvokat in Sachsen-Eisenach. Seit 1702 Lizenziat, wurde er bei Christian Wildvogel in Jena zum Dr. iur. promoviert.[1][2] Ab 1705 war er Kommissar des Vormundschafts- und Kammergerichts in Eisenach. 1711 wurde er Rat des Landgrafen Wilhelm I. (Hessen-Rotenburg), 1716 Hof- und Justizrat in Sachsen-Meiningen. 1719 kam er als Hofrat nach Hildburghausen, wo er Rechtslehrer am Gymnasium Georgianum war. Seit 1722 erster Hof- und Justizrat, war er Assessor beim Konsistorium in Gera. Ab 1725 war er Gemeinschaftsrat der Grafen von Reuß, Kanzler und Konsistorialpräsident.[3] 1983 erschien ein Nachdruck seines Buches zum Richteramt. In der Ankündigung des Antiquariatsprospekts hieß es:[4]
– Coburg: Pfotenhauer 1723 Siehe auchLiteratur
WeblinksEinzelnachweise
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