JagdscheinAls Jagdschein, in Österreich Jagdkarte, in der Schweiz Jagdpatent und andernorts auch Jagdlizenz genannt, bezeichnet man staatliche Dokumente, die dem Inhaber die Ausübung der Jagd erlauben. Ob und wann es ein solches Dokument braucht, unterscheidet sich je nach Jurisdiktion. Während in manchen Ländern beinahe jede Art der Jagdausübung eines jagdrechtlichen Erlaubnisdokuments bedarf, deren Ausstellung teils das vorherige Bestehen einer umfassenden Jägerprüfung voraussetzt (wie etwa in Deutschland, Österreich und der Schweiz), braucht es ein solches Dokument in anderen Ländern entweder gar nicht oder lediglich für bestimmte Formen der Jagd (so etwa im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten).[1][2] DeutschlandSiehe auch: Jagdrecht (Deutschland)
Der deutsche Jagdschein gilt in allen Bundesländern. Darüber hinaus wird er auch von einer Reihe von EU-Ländern und Drittstaaten anerkannt. AusstellungDer Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
Mit der Ausstellung des Jagdscheines wird eine Gebühr und in vielen Landkreisen eine Jagdabgabe fällig. GültigkeitsdauerDer Jagdschein kann als Tages- (14 Tage), Jahres- (ein, zwei oder drei Jagdjahre, d. h. jeweils vom 1.4 bis 31.3.), Erwachsenen-, Jugend-, Falkner- oder Ausländerjagdschein erteilt (jägersprachlich: gelöst) werden. Nach Ablauf werden vor Neuausstellung die oben genannten Bedingungen erneut kontrolliert. ZweckDer Jagdschein nach § 15 BJagdG soll in Deutschland sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete Jäger die Jagd ausüben. Durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Kreisjägerschaften sowie bei privaten Jagdschulen und durch staatliche Prüfungen wird eine Mindestanforderung an Jagdscheininhaber definiert. Aus den von den Bundesländern veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass 2023 die Durchfallquote von 22.248 Jägerprüfungsteilnehmern bei 23 % liegt.[8] Der Jagdschein legitimiert den Inhaber, in der Bundesrepublik Deutschland die Jagd gemäß den gesetzlichen Grundlagen auszuüben. Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben. Das Jagdrecht steht in Deutschland dem Grundeigentümer zu, der es bei ausreichend großer zusammenhängender Fläche als Eigenjagd und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines selbst ausüben darf. Eigentümer geringerer Flächen sind zu örtlichen Jagdgenossenschaften der Grundeigentümer zusammengeschlossen, welche das Jagdausübungsrecht dann in der Regel an einen Jäger, also einen Inhaber eines gültigen Jagdscheins verpachten, oder durch angestellte Jäger ausüben lassen. Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber:
JugendjagdscheinJugendliche zwischen dem 16. und 18. Geburtstag erhalten nach bestandener Jägerprüfung den Jugendjagdschein. Das ist ein im Prinzip vollwertiger Jagdschein, der in der Praxis gewissen Einschränkungen unterliegt. So darf der Jugendliche nicht alleine jagen, sondern nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten volljährigen und jagdlich erfahrenen Begleitperson. Jagdlich erfahren heißt, die Begleitperson benötigt zwar keinen gültigen Jagdschein, muss aber einen Jagdschein besessen haben. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze. Auch darf der jugendliche Jäger keine Waffen und Munition selbst besitzen. Er darf sich diese aber zur Jagd oder zum Übungsschießen leihen und im Zusammenhang mit der Jagd auch führen. Nach dem 18. Geburtstag des Inhabers kann die Behörde den Jugendjagdschein zu einem vollwertigen Jagdschein erklären. Voraussetzung für die Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Allerdings kann der jugendliche Jäger schon vor seinem 15. Geburtstag die Ausbildung beginnen. Ausgehändigt wird der Jugendjagdschein frühestens am 16. Geburtstag. ÖsterreichSiehe auch: Jagdrecht (Österreich)
Die Jagd ist in Österreich verfassungsrechtlich gesehen Landessache, daher gibt es neun verschiedene Regelungen (Jagdgesetze samt Verordnungen); im Ergebnis sind die Vorschriften aber ähnlich. In Österreich gilt die Bezeichnung Jagdkarte, die (abhängig vom jeweiligen Bundesland) von der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat oder von der jeweiligen Jägerschaft ausgestellt wird. Zur Ausstellung benötigt man:
Es sind Gebühren bei der Ausstellung zu entrichten. GültigkeitsdauerDie Jagdkarte hat eine befristete Gültigkeit (z. B. von 13 Monaten mit 1. Jänner – 31. Jänner des Folgejahres, in Oberösterreich beträgt die Gültigkeit ein Jagdjahr, also 1.4.–31.3.), die mit der Einzahlung eines Beitrages jedes Jahr erneuert werden muss. Der Einzahlungsabschnitt des Erlagscheines gilt hierbei als Nachweis der Gültigkeit und muss stets mit der Jagdkarte mitgeführt werden. Wird die Jagdkarte in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht gelöst, verliert sie in manchen Bundesländern ihre Gültigkeit. JagdgästeJagdgäste benötigen eine Jagdgastkarte, die eine Gültigkeit von 3, 9, 14 Tagen, einem Monat oder einem Jahr haben kann. Sie wird bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. Jägerschaft unter Nachweis des ausländischen Pendants zur Jagdkarte gelöst. VersicherungIn Österreich ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die automatisch durch das Lösen der Jagdkarte abgeschlossen wird. SchweizSiehe auch: Jagdrecht (Schweiz)
BerechtigungDer Jagdbetrieb ist in der Schweiz Sache der Kantone. Wer jagen will, braucht also eine kantonale Jagdfähigkeit und eine kantonale Jagdberechtigung. Jagdfähigkeit wird durch das Bestehen einer Jagdprüfung erlangt. Jagdberechtigung wird wie folgt erlangt:
AusbildungDie Ausbildung zum Jäger und die entsprechenden Prüfungen werden von den Kantonen organisiert (siehe dazu auch Das Schweizer Portal). Um sich zur Ausbildung anzumelden, muss das Alter von 18 Jahren erreicht sein. In einigen Kantonen ist diese Altersgrenze höher. Die Ausbildung zum Jäger ist in zwei Teile unterteilt:
Praxiserfahrung in der Natur erlangen die Jungjäger dadurch, dass sie während der Ausbildung Hegearbeit leisten und erfahrene Jäger begleiten. Anerkennung anderer JagdscheineJagdscheine der Kantone untereinander werden oft anerkannt. Jagdscheine aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein werden von einzelnen Kantonen anerkannt. Literatur
WeblinksCommons: Hunting licenses – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Jagdschein – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Quellen
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