Hirtenhaus (Weismain)

Hirtenhaus (Weismain)

Daten
Ort Weismain,
Von-Rudhardt-Straße 11
Bauherr Stadt Weismain
Baustil Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts
Baujahr spätes 18. Jahrhundert
Grundfläche ca. 85 m²
Koordinaten 50° 5′ 3,4″ N, 11° 14′ 27,2″ OKoordinaten: 50° 5′ 3,4″ N, 11° 14′ 27,2″ O

Das Hirtenhaus ist ein Fachwerkhaus in der oberfränkischen Stadt Weismain, mit der Adresse Von-Rudhardt-Straße 11. Unter der Nummer D-4-78-176-64 ist das Haus als Baudenkmal durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geschützt.[1] Es diente ehemals als Wohnung des Gemeindehirten und auch als Armenhaus der Stadt und befindet sich heute in Privatbesitz.

Geschichte

Das Gebäude wurde im späten 18. Jahrhundert im Auftrag der Stadt Weismain errichtet.[2] Da Schäfer und Hirten damals zur unteren sozialen Rangskala gehörten und dementsprechend oftmals arm waren, wurde ihnen das Haus von der Stadt Weismain als Dienstwohnung gestellt.[2] Es dient heute als privates Wohnhaus.

Architektur

Das Haus zeugt vom allgemeinen Niedergang der Fachwerkbauweise, der gegen Mitte des 18. Jahrhunderts einsetzte. Es handelt sich um ein zweigeschossiges Walmdachhaus mit einfachem, nüchternem Fachwerk ohne nennenswerte Zierformen. So treten die rein konstruktiven Bauteile verstärkt in den Vordergrund und es entsteht eine Art „Gitterfachwerk“. Gegliedert wird es nur durch einfache Andreaskreuze in den Brüstungen des Obergeschosses sowie durch wandhohe K-Streben. Die Fassade blieb aus Kostengründen unverputzt und stand damit im Kontrast zu den anderen Fachwerkbauten der Stadt, die zu dieser Zeit meist aus modischen Gründen verschiefert oder verputzt wurden.[2]

Siehe auch

Literatur

  • Peter Ruderich: Kunst- und Architekturgeschichte Weismains vom 13. bis zum 20. Jahrhundert. In: Günter Dippold (Hrsg.): Weismain, Band 2, Weismain 1996, ISBN 3-9804106-0-9, S. 81–200
Commons: Hirtenhaus (Weismain) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Denkmalliste für Weismain (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
  2. a b c Ruderich (1996), S. 164