Im Jahre 1568 erhielt Mathäus Giller den böhmischen Adelsstand mit dem Prädikatvon Lilienfeld. Später erfolgten als von Gillern noch weitere Standeserhebungen: 1654 der Reichsadelstand, 1707 der ungarischeFreiherrn- und Magnatenstand, 1732 der böhmische und 1766 der österreichisch-erbländische Freiherrenstand. 1744 erfolgte die preußische Anerkennung des Freiherrenstandes durch königliches Handschreiben Friedrichs II., 1855 wiederholt durch das Preußische Heroldsamt.[1] Die Familie wird zum UradelSchlesiens gezählt.[2]
Das Wappen ist geviert. Die Felder 1 und 4 zeigen einen goldenen Stern auf blauem Grund, die Felder 2 und 3 einen silbernen Schräglinksbalken belegt mit 3 goldenen Lilien auf rotem Grund. Helmkleinod: Offener Flug, rechts blau mit goldenem Stern, links rot mit goldener Lilie. Die Helmdecken sind in Blau-gold und Rot-silber. Es gibt je nach Familienzweig Varianten in der Tingierung.
Das freiherrliche Wappen besitzt einen goldenen Herzschild, darin ein abgeschlagener Türkenkopf. Der Türkenkopf erinnert an die Teilnahme an den Türkenkriegen.
Barbara Kunsch von Breitenwald geb. Giller von Lilienfeld (1597–1645), Mutter des brandenburgischen Hofpredigers und Prinzenerziehers Johann Kunsch von Breitenwald
Friedrich Wilhelm von Giller(n) (1651–1728), Kammerrat und Burghauptmann des Herzogs von Württemberg-Oels, später kaiserlicher Rat und Ober-Buchhalter der Fürstentümer Liegnitz, Brieg und Wohlau
Franz Leopold von Giller(n) (1656–1723), kaiserlicher Postmeister und beständiger Bürgermeister von Hof in Mähren (1693–1720), zugleich Amtmann der liechtensteinischen „Karlsberger Herrschaft“
↑Genealogisches Handbuch des Adels. Adelslexikon. Band IV. C. A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn, S. 118.
↑Siebmachers großes und allgemeines Wappenbuch Preussischer Adel. Freiherren. Nürnberg 1885, S. 44.
↑Die Familie traf eine kaiserliche Reichsacht gegen rebellische Protestanten der Stadt und im Fürstentum Troppau und ging 1629 ihres Prädikats und Grundbesitzes verlustig.
↑Angehörige des adeligen böhmischen Zweiges der Familie führten bis 1918 den Nachnamen "Giller von Gillern" bzw. "Giller Edler/Edle von Gillern"; nach Abschaffung der Adelsnamen – in der Tschechoslowakei ist das Führen von Adelstiteln seit 3. Dezember 1918 verboten – nur mehr "Gillern".
↑In Österreich ist das Führen von Adelstiteln seit 1919 verboten, siehe Adelsaufhebungsgesetz.