GemeinschaftsmarketingGemeinschaftsmarketing ist die gemeinschaftlich finanziert oder betriebene Wahrnehmung von Marketingmaßnahmen durch alle Unternehmen einer Branche.[1][2] Da ein wesentlicher Teil der Maßnahmen häufig in Form von Werbung erbracht wird, wird oft synonym von Gemeinschaftswerbung gesprochen. GeschichteDie Erfindung der Gemeinschaftswerbung geht auf die befreundeten Unternehmer Otto Henkell und Ludwig Stollwerck zurück. Beide setzten Gemeinschaftswerbung ab etwa 1900 ein. Sie veranstalteten im Jahr 1904 ein Preisausschreiben „um Entwürfe von Illustrationen zum Zweck der Propaganda für ihre Fabrikate Schokolade bzw. Kakao und Champagner“. Die „bildlichen Empfehlungen, zu verwenden als Zeitungsanzeigen, Plakate und illustrirte Postkarten“ sollten den Gebrauch beider Produktgruppen vereint darstellen. Für alle Entwürfe wurde ein Hochformat von 25 cm Breite und 34 cm Höhe vorgeschrieben. Ausgesetzt wurden ein erster Preis zu 2.000 Mark (M.), zwei zweite Preise zu je 1.000 M., sechs dritte Preise zu je 500 M. und zehn vierte Preise zu je 200 M. Angeboten wurde weiterhin bei Gefallen der Ankauf nicht preisgekrönter Entwürfe für je 200 M. Als Preisrichter wurden Emil Doepler d. J. aus Berlin, Woldemar Friedrich aus Berlin, Klaus Mayer aus Düsseldorf, Bruno Schmitz aus Berlin, Raffael Schuster-Woldan aus München, Franz Skarbina aus Berlin und Kommerzienrat Friedrich Wilhelm Georg Büxenstein aus Berlin benannt.[3] Im Wettbewerb erhielten den 1. Preis (2.000 M.) Eugen Kirchner in München, die beiden 2. Preise (je 1.000 M.) Julius Diez in München und Friedrich Stahl in Florenz, die sechs 3. Preise (je 500 M.) Albert Klinger in Charlottenburg, Ludwig Hohlwein in München (zwei Preise), Fritz Klee in München, Bernhard Halbreiter in München und Elly Hirsch in Berlin, die fünfzehn 4. Preise (je 200 M.) Anton Kerschbaumer in München, Johann Baptist Maier in München, Gg. v. Kürthy in Budapest, Fritz Helmuth Ehmcke in Düsseldorf, Paul Leuteritz in München, Otto Kleinschmidt in München, Ulrich Hübner in Berlin, Anton Hoffmann in München, Otto Ludwig Naegele in München, Peter Würth in Würzburg, Fritz Klee in München, Ernst Oppler in Hamburg, A. Altschul in Berlin, Ant. Jos. Pepins in Dresden und August Geigenberger in Wasserburg am Inn.[4] Neben den Entwürfen der Preisträger kaufte Ludwig Stollwerck 90 Entwürfe weiterer Künstler zum Preis von je 200 M. an. Insgesamt 114 Entwürfe ließ er fotografieren und als Reproduktionen in einem Auswahlbuch zusammenstellen, worin er auf der ersten Umschlagseite notierte „Zur Beurtheilung von allen Mitarbeitern der Firma [Anm.: Stollwerck], und besonders deren Damen, da die Stollwerck Reclame sich hauptsächlich an die Frauenwelt richten muss und sich daher eine gewisse Reserve aufzuerlegen hat.“ Darunter gab er Bewertungsnoten von 1 (gut brauchbar) bis 4 (ganz unbrauchbar) vor.[5] EntwicklungDas Gemeinschaftsmarketing eignet sich insbesondere für Produkte, die wenig Möglichkeiten zur Differenzierung bieten. Dies trifft zum Beispiel auf Grundstoffe oder Verarbeitungsmaterialien zu (Gips, Beton, Stahl, Wolle). In besonderem Maße sind die rund 400.000 landwirtschaftlichen Betriebe dem Problem der geringen Produktdifferenzierung ausgesetzt. Daher wurde seit den 1970er Jahren das Gemeinschaftsmarketing insbesondere als Instrument des Agrarmarketing populär. In der Folge des Absatzfondsgesetzes von 1969 wurde die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) als eigenständige Institution für das Gemeinschaftsmarketing deutscher Agrarprodukte geschaffen. Im Rahmen des Gemeinschaftsmarketing beteiligen sich für einzelne Produktgruppen Hersteller und Weiterverarbeiter unterschiedlicher Wertschöpfungsstufen des Agribusiness an der Maßnahmenfinanzierung. In der Anfangszeit des Gemeinschaftsmarketing repräsentierte die Gemeinschaftswerbung einen relevanten Teil der gesamten Werbeausgaben. Kritik: Heutige GrenzenProbleme im Gemeinschaftsmarketing ergeben sich heute vor allem in folgenden Bereichen:
Kritik: HerausforderungenHerausforderungen für das Gemeinschaftsmarketing für Agrarprodukte liegen in folgenden Bereichen:
RechtslageDas Bundesverwaltungsgericht hat anlässlich von Klagen rheinland-pfälzischer Winzer und Kellereien am 24. November 2011 letztinstanzlich entschieden, dass die Weinabgabe (der Deutsche Weinfond erhebt sie zwangsweise von allen deutschen Winzern und Weinproduzenten) verfassungsmäßig ist.[8][9] Literatur
Einzelbelege
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