Ferdinand KretzschmarFerdinand Kretzschmar (* 8. Februar 1853 in Kreinitz; † 21. Oktober 1923 in Dresden) war ein deutscher Richter. LebenKretzschmar besuchte ab 1867 die Fürstenschule St. Afra zu Meißen.[1] Nach dem Abitur immatrikulierte er sich zum Sommersemester 1873 an der Universität Leipzig für Rechtswissenschaft. Zugleich diente er 1873/74 als Einjährig-Freiwilliger im Infanterie-Regiment „Prinz Johann Georg“ (8. Königlich Sächsisches) Nr. 107 (24. Division (2. Königlich Sächsische)), in dem er später Reserveoffizier wurde. Mit Ernst Bassermann war er im Corps Lusatia Leipzig aktiv.[2] Nach einem Semester an der Eberhard Karls Universität Tübingen (1875) beendete er sein Studium in Leipzig. Nach dem ersten Staatsexamen war er Referendar im Königreich Sachsen, nach dem zweiten Staatsexamen zuerst Gerichtsassessor in Zwickau. Seit 1887 Landgerichtsrat in Dresden, wurde er später in das Sächsische Ministerium der Justiz berufen. Er kam 1899 als Oberlandesgerichtsrat an das Oberlandesgericht Dresden.[3] Nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches 1900 trat er mit zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen besonders zum Sachenrecht und zum Erbrecht hervor. Er beteiligte sich an der Herausgabe der Annalen des Oberlandesgerichts Dresden und des Sächsischen Archivs für Rechtspflege. Ehrungen
Werke
WeblinksEinzelnachweise
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