EntgeltersatzleistungEntgeltersatzleistungen (früher Lohnersatzleistungen) werden von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich ausgefallenen Einkommens (z. B. Arbeitsentgelt wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit) gewährt. Entgeltersatzleistungen in DeutschlandElterngeld wird nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geleistet.[1] Aufstockungsbeträge und AltersteilzeitzuschlägeAufstockungsbeträge und Altersteilzeitzuschläge werden nach dem Altersteilzeitgesetz oder beamtenrechtlichen Vorschriften (§ 3 Nr. 28 EStG) geleistet.
Entgeltersatzleistungen sind nach § 3 Abs. 4 SGB III:
Ob Entgeltersatzleistungen bezogen worden sind, ist zum Beispiel für die Frage von Bedeutung, ob Anspruch auf einen Gründungszuschuss besteht. Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen werden rentenrechtlich als Beitragszeiten berücksichtigt. Entgeltersatzleistungen unterliegen in der Regel dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Einzelnachweise
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