Ektrodaktylie (von altgriechischἐκτροπήektropē, deutsch ‚Abwendung‘, ‚Abweichung‘ und δάκτυλοςdáktylos, deutsch ‚Finger‘)[1] bezeichnet eine angeborene Fehlbildung des Hand- oder Fußskeletts. Dabei sind Finger oder Zehen verstümmelt oder fehlen (Oligodaktylie), was auch als Spalthand bzw. Spaltfuß bezeichnet wird.
Eine Kombination von Syndaktylie mit Oligodaktylie, medianer Spalte von Händen und Füßen mit opponierbaren Fingern bzw. Zehen ergeben einen „Krebsscheren“-Aspekt.
Einteilung des Spaltfußes
Die Defekte können klinisch wie folgt eingeteilt werden:[5]
Typ I Zehen II-IV fehlen bei normalen Metatarsalia
Typ II Zehen II-IV fehlen, teilweise hypoplastische Metatarsalia
Typ III Nur 4 Metatarsalia vorhanden
Typ IV Nur 3 Metatarsalia vorhanden
Typ V Nur 2 Metatarsalia vorhanden
Typ VI Monodaktyler Spaltfuß mit nur einem angelegten Strahl
Diagnose
Die Diagnose ergibt sich aus dem klinischen Bild, eine genauere Klassifikation erfolgt auf der Basis eines Röntgenbildes.
Therapie
Funktionell ist in den meisten Fällen keine Notwendigkeit einer Operation gegeben.[6]
Rechte Hand eines einen Monat alten Kindes mit Ektrodaktylie
Rechter Fuß eines einen Monat alten Kindes mit Ektrodaktylie
Beide Füße eines ein Jahr alten Kindes mit Ektrodaktylie
Rechte Hand eines ein Jahr alten Kindes mit Ektrodaktylie
↑W. Blauth: Über die Behandlung angeborener Fußfehlbildungen In: Zeitschrift für Orthopädie und ihre Grenzgebiete. Band 127, Nummer 1, 1989 Jan-Feb, S. 3–14, doi:10.1055/s-2008-1040081, PMID 2655332 (Review).
↑F. Hefti: Kinderorthopädie in der Praxis. Springer 1998, ISBN 3-540-61480-X.
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