Digitalisierung des Steuerverfahrens (Deutschland)Unter der Digitalisierung des Steuerverfahrens ist die schrittweise Umwandlung der Übermittlung von Daten zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung auf ein elektronisches Verfahren zu verstehen (→ ELSTER/KONSENS). Der größte Vorteil der Digitalisierung ist die Reduzierung der papierbasierten Prozesse und damit einhergehend die Effizienzsteigerung durch die Automatisierung der Abwicklung. ÜberblickZu der Digitalisierung des Steuerverfahrens gehören insbesondere die elektronische Automatisierung der folgenden Prozesse:[1]
Rechtliche RahmenbedingungenDie Steuergesetze enthalten zahlreiche Einzelregelungen, aus denen sich die Verpflichtungen für den Steuerpflichtigen ergeben, seine Daten auf elektronische Weise zu übermitteln. Grundsätzlich besteht insbesondere für die folgenden Erklärungen eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung: Ertragsteuern
Umsatzsteuer
Bei den oben dargestellten Erklärungen darf ein Steuerpflichtiger nur dann die Erklärung in Papierform an die Finanzverwaltung einreichen, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte darstellt. Für Erklärungen, bei denen keine gesetzliche Einzelfallregelung besteht, ist eine elektronische Übermittlung erlaubt, wenn die Finanzverwaltung einen entsprechenden technischen Zugang eröffnet hat (§ 87a Abs. 1 S. 1 AO). Elektronische SignaturBei einer elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung ist eine elektronische Signatur (auch Authentifizierung genannt) zwingend vorgegeben. Durch die elektronische Signatur kann von der Finanzverwaltung nachträglich überprüft werden, ob die Daten vom korrekten Absender übermittelt worden sind. Siehe auch
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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