Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Codex Eberhardi des Reichsklosters Fulda unter dem Namen Tagebergen und wird in die Zeit 780–802 datiert.[3] In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde der Ort unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[3]Deyburge (um 1300), Deburgen (1342), Tauberge (1381), Dabringen (1466) und Daubrigen (1579).
Im Jahr 1394 wird das 1979 abgerissene Hofgut Heibertshausen erwähnt.[4]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Daubringen:
„Daubringen (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 1⁄2 St. von Giessen an der Lumda, hat 75 Häuser und 487 Einw., die bis auf 4 Mennoniten und 16 Juden evangelisch sind. In der Gemarkung wird ein Pech- oder Sumpftorf gestochen, der an Güte alle übrige Torfarten dieser Gegend übertrifft. Durch den Vertrag von 1585 kam Daubringen mit andern Orten aus der Gemeinschaft mit Nassau ausschließend an Hessen.“[5]
Das Dorf verlor bereits Mitte des 19. Jahrhunderts seinen bäuerlichen Charakter und wurde zum reinen Wohnort. Ab 1871 wurden in Daubringen Zigarren hergestellt. 1891 wurde eine Zigarrenfabrik gebaut, die heute als Wohnhaus genutzt wird.
ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Staufenberg[Anm. 5]
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Staufenberg
ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Staufenberg
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Staufenberg
Gerichtszugehörigkeit seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Daubringen das „Landamt Gießen“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 gingen die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte über. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Daubringen zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[18] Vom 1. Januar 1977 bis zum 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, wurde dann mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Daubringen 1758 Einwohner. Darunter waren 90 (5,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 258 Einwohner unter 18 Jahren, 711 zwischen 18 und 49, 384 zwischen 50 und 64 und 405 Einwohner waren älter.[19] Die Einwohner lebten in 786 Haushalten. Davon waren 228 Singlehaushalte, 255 Paare ohne Kinder und 228 Paare mit Kindern, sowie 60 Alleinerziehende und 15 Wohngemeinschaften. In 183 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 498 Haushaltungen lebten keine Senioren.[19]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[3]; Stadt Staufenberg[21]; Zensus 2011[19]
Erwerbspersonen: 102 Land- und Forstwirtschaft, 462 Prod. Gewerbe, 118 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 99 Dienstleistungen und Sonstiges.[3]
Politik
Für Staufenberg, Daubringen und Mainzlar besteht ein gemeinsamer Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher, nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Details siehe Stadt Staufenberg.
Der Ort hat einen Haltepunkt an der Lumdatalbahn (von Lollar nach Grünberg), die 1902 erbaut und im Personenverkehr 1981 stillgelegt wurde. Seit 1993 finden regelmäßig Sonderfahrten statt, so etwa zum Schmaadleckermarkt in Lollar oder dem autofreien Sonntag im Lumdatal. Der Bahnsteig des Haltepunktes befindet sich direkt neben dem Bahnübergang der L 3356. Das kleine Fachwerk-Empfangsgebäude wurde in den 1970er Jahren abgerissen.
Daubringen – Mainzlar. Spuren der Geschichte zweier oberhessischer Dörfer und ihrer Bevölkerung, hrsg. v. Stadt Staufenberg, bearb. v. Volker Hess u. Gerhard Felde, Staufenberg 1993, ISBN 3-9803410-0-3.
↑Hauptsatzung. (PDF; 27 kB) § 6. In: Webauftritt. Stadt Staufenberg, abgerufen im Juli 2021.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.413 (online bei Google Books).
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Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 7. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–221 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).