DammbruchargumentAls Dammbruchargument, genannt auch Slippery-Slope-Argument bzw. Argument der schiefen Ebene, bezeichnet man eine Argumentationsweise (bzw. rhetorische Technik), die darin besteht, dass der Opponent den Proponenten vor dem Vollzug eines bestimmten Schritts bzw. einer bestimmten Handlung warnt und dabei geltend macht, dass diese Handlung „den Damm bricht“ bzw. der Beginn einer schiefen Ebene sei und damit Stück für Stück (als Ereigniskette/Dominoeffekt) weitere negative Konsequenzen zwangsläufig zur Folge habe (daher auch „Argument der schiefen Ebene“ oder „Slippery-Slope-Argument“).[1][2] Das Argumentationsmuster ist nicht streng deduktiv, sondern ein eher praktisch-anwendungsorientiertes Element der ethischen Diskussion.[3] Damit das Argument als Gegenargument wirkt, muss die Prognose plausibel sein und die prognostizierte Endhandlung als moralisch ablehnenswert gelten.[4] Andere BezeichnungenBezeichnungen im deutschsprachigen Raum sind:[3]
Weitere Bezeichnungen im angelsächsischen Raum sind:[3]
CharakteristikaNach Douglas Walton gibt es sechs typische Merkmale:[5]
BeispieleIn der Diskussion um neue medizinische Verfahren wird das Dammbruchargument von Gegnern benutzt, um diese einzuschränken, so etwa bei der Präimplantationsdiagnostik (PID).[2] Ebenfalls ein Beispiel für das Dammbruchargument ist die Diskussion zur Erlaubnis der sogenannten „Rettungsfolter“, die in Deutschland vor allem im Zuge der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler aufkam und in der Öffentlichkeit zur kontroversen Debatte gestellt wurde. Gegenstand der Diskussion war die mögliche Erlaubnis in absoluten Notstandssituationen einen Straftäter von einer Amtsperson unter Folter oder folterähnlichen Methoden zur Aussage zu zwingen, wenn dadurch ein in Lebensgefahr schwebendes Opfer gerettet werden könnte. Ein großer Teil der Rechtslehre führte dieser Überlegung das Dammbruchargument entgegen, da nicht abzuschätzen sei, wo die Folter dann begänne und wo aufhöre, welche Maßnahmen wann eingesetzt werden dürften, wie man mit einem relativ schmerzunempfindlichen Täter umzugehen hätte, wann definitiv keine anderweitige – „rechtmäßige“ – Maßnahme mehr zur gewünschten Information führte etc. Es wurde die Befürchtung angeführt, dass man – betritt man dieses Territorium einmal – den „Damm durchbricht“ und ungewollt im Laufe der Zeit, da man einen Point of no Return überschreitet, das Prinzip des Folterverbots Schritt für Schritt aufgäbe. Siehe auch
Einzelnachweise
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