DIVI-IntensivregisterDas DIVI-Intensivregister (amtlich DIVI IntensivRegister[1]) ist eine Echtzeit-Datenerfassungs- und Analyseumgebung für Intensivbettenkapazitäten und aggregierte Fallzahlen für Deutschland. Es wird in Zusammenarbeit der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mit dem Robert Koch-Institut (RKI) als gemeinwohlorientiertes Projekt betrieben. EntstehungIm Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde das Register innerhalb von nur zwei Wochen aus dem bereits bestehenden Meldeportal für ECMO-führende intensivmedizinische Abteilungen des ARDS-Netzwerks entwickelt. Es begann am 17. März 2020 mit der Datenerhebung. ZieleDas DIVI-Intensivregister verfolgt zwei zentrale Funktionen:
FunktionenDas Register unterscheidet vier Gruppen von Nutzern, denen unterschiedliche Funktionen angeboten werden:
Die Entwicklung einer Schnittstelle zur direkten Datenbereitstellung ist in Vorbereitung (Stand 8. Juni 2020). Ein Teildatensatz wird als Zwischenlösung bis zur Fertigstellung im CSV-Format über die Webseite angeboten. Eine technische Schnittstelle zur Datenübermittlung aus externen Informationssystemen, die in intensivbettenführenden Abteilungen verwendet werden, ist in Vorbereitung (Stand 8. Juni 2020). Gesetzliche Grundlagen der MeldepflichtIn den ersten Wochen nach Start des Registers war die Teilnahme intensivbettenführender Akutkliniken freiwillig, aber mit über 1000 Meldebereichen hoch. Seit dem 16. April 2020 waren alle intensivbettenführenden Akutkrankenhäuser in Deutschland aufgrund der eine Woche zuvor verkündeten DIVI IntensivRegister-Verordnung verpflichtet, sich im DIVI-Intensivregister zu registrieren und täglich aktuelle Daten zu melden.[2] Während anfangs die Meldepflicht bis 9 Uhr zu erfüllen war, war der Tageszeitpunkt bis zur verpflichtenden Meldung seit dem 3. Juni 2020 auf 12 Uhr festgelegt.[3] Die DIVI IntensivRegister-Verordnung wurde am 19. September 2022 abgelöst durch die Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance. Dabei wurden die zu meldenden Daten erweitert: Differenzierung nach Erwachsenen und Kindern, Schwangeren, SARS-CoV-2-Virusvarianten sowie bislang erfolgten COVID-19-Schutzimpfungen; zusätzlich Angaben zu intensivmedizinisch behandelten Kindern mit einer Respiratorischen Synzytial-Virus-Infektion oder einer Influenzavirus-Infektion. Zudem wurde der Meldezeitpunkt erneut geändert auf täglich bis 11 Uhr mit Stand des Vortages um 12 Uhr.[4] Weblinks
Visualisierung der Daten
Presse
Einzelnachweise
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