Mit dem Namen Colli dell’Etruria Centrale werden italienische Rot-, Weiß- und Roséweine sowie ein Jungwein und Vin Santo in der Toskana bezeichnet. Die Weine besitzen seit 1991 eine „kontrollierte Herkunftsbezeichnung“ (Denominazione di origine controllata – DOC), die zuletzt am 7. März 2014 aktualisiert wurde.[1]
Anbau
Anbau und Vinifikation dieser Weine sind nur in den Provinzen Arezzo, Florenz, Pisa, Pistoia, Prato und Siena in der Region Toskana gestattet.[1]
Erzeugung
Für die verschiedenen Typen schreibt die Denomination folgende Rebsorten vor:[1]
- Colli dell’Etruria Centrale Rosso und Colli dell’Etruria Centrale Rosato: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden. Höchstens 25 % weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
- Colli dell’Etruria Centrale Bianco: Mindestens 50 % Trebbiano Toscano müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden. Höchstens 15 % rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
- Colli dell’Etruria Centrale Novello: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden. Höchstens 15 % weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
- Colli dell’Etruria Centrale Vin Santo (auch als „Riserva“): Mindestens 70 % Trebbiano Toscano und Malvasia Bianca Lunga müssen – einzeln oder gemeinsam – enthalten sein. Höchstens 30 % andere Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden.
- Colli dell’Etruria Centrale Vin Santo Occhio di Pernice (dt. „Auge des Perlhuhns“), auch als „Riserva“: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden.
Literatur
- Valeria Camaschella (Hrsg.): Lexikon der italienischen Weine – Sämtliche DOCG- & DOC-Weine. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2002, ISBN 3-7742-0756-9, S. 170.
Einzelnachweise
- ↑ a b c Disciplinare di Produzione della Denominazione di Origine Controllata (Produktionsvorschriften und Beschreibung). (PDF) In: ismeamercati.it. 27. November 2017, abgerufen am 10. August 2018 (italienisch).