Von Januar 2009 bis Januar 2011 war sie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg als Rechtsreferentin zugewiesen. 2012 wurde sie von der Bundesrepublik Deutschland als ad-hoc-Richterin am EGMR benannt. Am 27. Juni 2019 wurde bei der Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats die deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt. Dabei unterlag Christiane Schmaltz der Juristin und Hochschullehrerin Anja Seibert-Fohr.[2]
Von 2011 bis März 2015 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin (von Susanne Baer[3]) an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während dieser Abordnung, im Januar 2013, erfolgte ihre Beförderung zur Richterin am Oberlandesgericht Schleswig. Dort gehörte sie seit April 2015 einem Zivilsenat an.
Seit dem 1. Januar 2018 ist Christiane Schmaltz Richterin am Bundesgerichtshof.[4] Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat sie dem vornehmlich für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht mit Ausnahme der technischen Schutzrechte, für das Wettbewerbsrecht, das Transportrecht, das Maklerrecht sowie für Rechtsstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständigen I. Zivilsenat zugewiesen.[5]
Die Juristin gehörte zu den Erstunterzeichnerinnen des Offenen Briefes an den Richterwahlausschuss: Faire Berücksichtigung von Frauen bei den Bundesrichterwahlen am 2. Juli 2020, den der Deutsche Juristinnenbund initiiert hatte.[9]
Christiane Schmaltz ist Mitglied des Sprecherrats der Neuen Richtervereinigung, Landesverband Schleswig-Holstein.[10]
Anmerkung zu Peter, Die „Flucht in die Nebentätigkeit“ …. Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2004, 504
Hochschulerfindungen: Zuordnung und Vergütung in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Großbritannien, den USA und Japan. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2004, S. 469–475 (mit Andreas von Falck; auch in englischer Sprache: University Inventions: Classification and Remuneration in Germany, the Netherlands, France, the UK, the U.S., and Japan. In: International Review of Intellectual Property and Competition Law (IIC), 36 (2005), S. 912–927)
Patentverletzung und Betrug: Kollision von Strafrecht und Zivilprozessrecht bei der Auskunft und Rechnungslegung im Patentverletzungsstreit. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2006, S. 97–105 (mit Markus Kuczera)
Menschenrechte auf dem Prüfstand. Abordnung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In: Deutsche Richterzeitung, 2010, S. 120–122
Entscheidung von Arzthaftpflichtverfahren „innerhalb angemessener Frist“. In: Neue Juristische Wochenschrift, 2011, S. 13270–3273 (mit Hartmut Schneider)
Straßburg – Karlsruhe: Abordnungen an die Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und an das Bundesverfassungsgericht – Ein Erfahrungsbericht. In: Betrifft Justiz, 2012, S. 1340–345
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – eine Annäherung an Abgabe- und Verweisungspraxis. In: Europäische Grundrechte Zeitschrift, 2012, S. 1606–616
Stellenausschreibungen der Landesregierung verletzen nicht den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. In: Schleswig-Holsteinische Anzeigen, 2014, S. 1168–169 (mit Kai Hamdorf)
Rechtliches Gehör – Garant für den Zugang zum Recht? In: Kritische Justiz, 2016, Heft 3, S. 317–321
↑Sprecherrat (Memento vom 4. April 2016 im Internet Archive), Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e. V., Landesverband Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. Dezember 2018.