Schleswig-Holsteinische Anzeigen
Die Schleswig-Holsteinische Anzeigen (SchlHA) sind das Justizministerialblatt des Bundeslandes Schleswig-Holstein und gleichzeitig eines der ältesten Periodika des Landes. Die Schleswig-Holsteinischen Anzeigen bestehen aus der Zeit der Herzogtümer Schleswig und Holstein und erscheinen seit dem Jahr 1750.[1] Sie sind ein Bekanntmachungsblatt, das unter gleichem Titel sowohl von den Königen von Dänemark wie von den vielfältigen Herrschern in Schleswig-Holstein wie dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf herausgegeben wurde. Herausgeber ist heute das Justizministerium des Landes, das die Schriftleitung dem Oberlandesgericht Schleswig überlassen hat. Sie sind gegliedert in einen monatlich erscheinenden Teil A (mit den redaktionellen Inhalten einer juristischen Fachzeitschrift und Beiträgen zur Rechtsprechung im Gerichtsbezirk des einzigen OLG des Landes) und einen zweimal im Monat erscheinenden Teil B (Anzeigenteil und Justizmitteilungen). Es handelt sich also um ein Amtsblatt und nicht um ein Anzeigenblatt. Teil B der Schleswig-Holsteinischen Anzeigen erschien als Justizministerialblatt in gedruckter Form bis Ende 2014 zweimal monatlich (zum 15. und 30. eines Monats). Von der Veröffentlichung einer schriftlichen Ausgabe von Teil B wird seit dem 1. Januar 2015 abgesehen. Deshalb werden ab diesem Zeitpunkt alle Ausgaben von Teil B (die künftig nur noch einmal zum 30. eines Monats erscheinen) nur noch digital und unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Verlag und Druck erfolgen bei J.J. Augustin in Glückstadt. WeblinksCommons: Schleswig-Holsteinische Anzeigen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Schleswig-Holsteinische Amtsblätter – Quellen und Volltexte
Einzelnachweise
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