Anfang des 18. Jahrhunderts lebten Engelbert Theodor Biegeleben und dessen Ehefrau Maria Anna geb. Zeppenfeldt in Arnsberg. Ihr ältester Sohn Kaspar Josef von Biegeleben (1766–1842) war Jurist, Beamter und Politiker im Dienste von Kurköln und Hessen-Darmstadt. 1809 wurde diesem der Adel, der bereits 1723 einem später erloschenen Zweig der Familie verliehen worden war,[4] vom Großherzog erneuert bzw. übertragen.[5] Am 23. Januar 1893 wurde Maximilian von Biegeleben (1813–1899), Großherzoglich-Hessischer Finanzminister, Mitglied des Reichstags, durch GroßherzogErnst Ludwig in den erblichen Freiherrnstanderhoben. Viele weitere Familienmitglieder waren in prominenten Positionen in Hessen, der Habsburgermonarchie und in Preußen tätig.
Maximilian von Biegeleben (1813–1899), Präsident des hessischen Finanzministeriums und Reichstagsabgeordneter
Maximilian Freiherr von Biegeleben (1852–1943), Königlich-Kaiserlicher Geheimer Rat und außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Kanzler des Ordens vom Goldenen Vließ
Paul Freiherr von Biegeleben (1849–1933), Königlich-Kaiserlicher Bezirksgerichts-Adjunkt in Kaltern (Tirol), Landtagsabgeordneter in Tirol
Rüdiger von Biegeleben (1847–1912), Königlich-Kaiserlicher Wirklicher Geheimer Rat und Sektionschef im Ministerium des Kaiserlichen Hauses und des Äußeren
Blasonierung des Freiherren-Wappens: Geviert mit rot über gold geteiltemMittelschild, in welchem eine Lilie von gewechselten Farben. Felder 1 und 4 in Gold ein blauer Balken. Felder 2 und 3 in Rot zwei auseinander hervorwachsende silberne Kleeblätter übereinander. Drei gekrönte Helme. Helm 1 ein silberner gekrönter Bär wachsend, in den Pranken eine silberne Schlange. Helm 2 die Lilie des Mittelschildes zwischen zwei silbernen Flügeln. Helm 3 ein gekrönter, silberner Löwe ein silbernes Kleeblatt haltend. Die Helmdecken rechts blau-gold, links rot-silber.[8]
In Siebmachers Wappenbüchern finden sich weitere Wappendarstellungen, die teilweise von der oben beschriebenen Blasonierung des Stammwappens abweichen, so eine ältere Variante ohne den Balken und mit goldenen Flügeln:
Otto Titan von Hefner: Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 3 (Blühender Adel deutscher Landschaften unter preußischer Vorherrschaft), 4. Abt.: Der Adel des Kurfürstenthums, Grossherzogthums und der Landgrafschaft Hessen, Nürnberg 1859, S. 4 und Tafel 2.
George Adalbert von Mülverstedt, Adolf Matthias Hildebrandt (Hrsg.): Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 3 (Blühender Adel deutscher Landschaften unter preußischer Vorherrschaft), 2. Abt., Bd. 1, T. 1: Der blühende Adel des Königreichs Preußen: Edelleute A–L, Nürnberg 1878, S. 87 sowie Tafel 111 und 112 (Digitalisat).
↑Mülverstedt/Hildebrandt (1878), S. 87 und Tafel 122. Auf S. 87 wird fälschlicherweise auf eine Nobilitierung durch KaiserKarl V. im Jahr 1523 verwiesen. Richtig ist vielmehr eine Nobilitierung durch Kaiser Karl VI. im Jahr 1723.
↑Mülverstedt/Hildebrandt (1878), S. 87 und Tafel 11. Auf S. 87 wird fälschlicherweise auf eine Nobilitierung durch Kaiser Karl V. im Jahr 1523 verwiesen. Richtig ist vielmehr eine Nobilitierung durch Kaiser Karl VI. im Jahr 1723.
↑Hefner (1859), S. 4. Hier wird zwar das Nobilitierungsjahr 1723 richtig angegeben, doch erfolgte diese nicht durch Kaiser Karl V., sondern durch Kaiser Karl VI.