Bürgerschaftswahl in Hamburg 2025Die Wahl zur 23. Hamburgischen Bürgerschaft ist für den 2. März 2025 angesetzt.[1] Sie findet damit eine Woche nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 statt. OrganisationWahlterminArtikel 10 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg regelt, dass die Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt wird. Eine Neuwahl findet frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt.[2] Die konstituierende Sitzung der 22. Hamburgischen Bürgerschaft erfolgte am 18. März 2020.[3] Da der Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss, kann die Wahl frühestens am 22. Dezember 2024 und spätestens am 16. März 2025 stattfinden. Am 10. April 2024 stimmte die Hamburgische Bürgerschaft dem Vorschlag des Senates zu, den Wahltag für die 23. Hamburgische Bürgerschaft auf den 2. März 2025 zu legen.[1] WahlrechtDie in der Regel 121 Bürgerschaftsabgeordneten werden nach dem seit 2013 geltenden Wahlrecht gewählt. 71 Mandate werden direkt in den 17 Mehrmandatswahlkreisen (3–5 Sitze) über offene Wahlkreislisten, die restlichen 50 über offene Landeslisten vergeben. Aktiv wahlberechtigt sind alle Bürger Hamburgs, die seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind. Jeder Wähler hat insgesamt zehn Stimmen, fünf Wahlkreisstimmen für die Direktkandidaten im Wahlkreis und fünf Landesstimmen für Kandidaten auf den Landeslisten oder für Landeslisten in ihrer Gesamtheit. Die fünf Stimmen können bei einer Person (oder Partei bei Landesliste) angehäuft (Kumulieren) oder beliebig verteilt (Panaschieren) werden. Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zur Wahl zugelassen ist. WahlsystemLandeslisten (Parteien und Wählervereinigungen) sind bis zu einer noch nicht festgelegten Frist beim Landeswahlamt einzureichen. Parteien oder Wählergruppen, die nicht seit der jeweils letzten Wahl im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, müssen zur Zulassung 1.000 Unterstützungsunterschriften für die Landesliste sowie je 100 Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreisliste vorlegen. Vereinigungen, deren Parteieigenschaft nicht bei der letzten Bundestagswahl festgestellt war, müssen zudem ihre Beteiligung bis zu einer noch nicht festgelegten Frist beim Landeswahlleiter anzeigen. AusgangslageVorherige Wahl 2020Die SPD wurde 2020 mit großem Abstand vor den Grünen stärkste Partei, verlor aber vier Mandate. Die Grünen konnten ihren Stimmanteil nahezu verdoppeln. Die CDU erreichte mit 11,2 Prozent ihr historisch schlechtestes Ergebnis bei einer Bürgerschaftswahl, die Linke mit 9,1 Prozent ihr bestes. Die AfD schaffte mit 5,3 Prozent der Stimmen knapp den Wiedereinzug. Die FDP hingegen scheiterte mit 4,96 Prozent knapp an der Fünfprozenthürde und verpasste erstmals seit 2008 den Einzug in die Bürgerschaft. Spitzenkandidatin Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein gewann ein Direktmandat im Wahlkreis Blankenese und war zunächst die einzige fraktionslose FDP-Abgeordnete. Im September 2021 wechselte Sami Musa von der SPD zur FDP und wurde somit das zweite fraktionslose Parteimitglied. Im Juli 2024 verließ von Treuenfels-Frowein dann die FDP und trat in die CDU ein. Ihre Aufnahme in die CDU-Bürgerschaftsfraktion erfolgte am 15. Juli 2024. Die SPD kündigte nach der Wahl an, mit den Grünen sowie mit der CDU über mögliche Regierungskoalitionen zu sondieren. Der Spitzenkandidat und bisherige Erste Bürgermeister Peter Tschentscher bezeichnete eine Fortführung der rot-grünen Koalition als „naheliegende Option“ zur Bildung einer neuen Landesregierung unter seiner Führung.[4] Seit dem 10. Juni 2020 ist die Neuauflage der rot-grünen Koalition im Amt.[5] Parteien und Kandidaten
Landeslisten (Parteien und Wählervereinigungen) müssen bis zum 24. Dezember 2024, 16 Uhr beim Landeswahlamt eingereicht werden.[6] Parteien oder Wählergruppen, die nicht seit der jeweils letzten Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Bundestag oder in einem Landtag vertreten waren, müssen zur Zulassung 1000 Unterstützungsunterschriften für die Landesliste sowie je 100 Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreisliste vorlegen. Vereinigungen, deren Parteieigenschaft nicht bei der letzten Bundestagswahl festgestellt wurde oder die in einem Landesparlament vertreten sind, mussten zudem ihre Beteiligung bis zum 2. Dezember 2024 beim Landeswahlleiter anzeigen. Folgende Parteien sind in einem Landtag oder im Deutschen Bundestag seit der jeweilig letzten Wahl ununterbrochen vertreten und bereiten eine Kandidatur vor:
Folgende weitere Parteien und Wählervereinigungen bereiten eine Kandidatur vor:
UmfragenSonntagsfrageAktuelle UmfragenTrend Research-Umfrage vom 16. Dezember 2024
im Vergleich zur Bürgerschaftswahl 2020
% 40 30 20 10 0 32 20 17 10 7 4 4 3 4
Gewinne und Verluste
Direktwahl Erster Bürgermeister
Siehe auchWeblinksEinzelnachweise
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