Dieser Artikel erläutert einen Begriff aus dem Wahlrecht; zum Begriff aus der Botanik siehe Panaschierung.
Unter Panaschieren (frz.panacher „farbig machen, mischen“) versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten.
Die absolute Zahl der für einzelne Kandidaten abgegebenen Stimmen beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung innerhalb seiner Liste (Partei), über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber (Ausnahme: „Unechte Teilortswahl“ bei den KommunalwahlenBaden-Württemberg).
Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen.