Apostolica sollicitudoApostolica sollicitudo (dt.: Die apostolische Sorge) ist der Titel eines Apostolischen Schreibens in Form eines Motu Proprio von Papst Paul VI., welches er am 15. September 1965 promulgierte. Mit diesem Schreiben „über die Errichtung der Bischofssynode für die ganze Kirche“ etablierte er die Bischofssynode, die als die repräsentative Vertretung des Bischofskollegiums angesehen werden kann. BeweggründeDieses „Motu Proprio“ wurde vor dem Dekret „Christus Dominus“ (Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe) veröffentlicht, in diesem Konzilsdokument wurde erstmals von der Einsetzung eines Rates gesprochen, der sich „aus ausgewählten Bischöfen sämtlicher Erdteile zusammensetzen soll, und die Bezeichnung Bischofssynode tragen soll.“ In dieser Institution sollen die Bischöfe „einen wirksameren Beistand in der vom Papst bestimmten oder noch zu bestimmenden Weise“[1] leisten. Paul VI. hatte also im „vorausschauenden Gehorsam“ dem Wunsch der Konzilsväter entsprochen und hegte den Wunsch, den positiven und kollegialen Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils fortleben zu lassen. Man kann auch unterstellen, dass der Papst den Konzilsvätern zuvorkommen wollte, da er befürchtete, dass die Bischöfe – bei der Leitung der universalen Kirche – mehr Mitspracherechte einfordern könnten. Präambel
AnordnungenEs folgen kirchenrechtliche Bestimmungen und Anordnungen, mit denen die Gliederung, die Aufgaben, die Versammlungsformen und die Arbeitsweisen dieser neuen Institution festgelegt werden. Der Papst definiert die allgemeinen, die speziellen und nächsten Ziele der Bischofssynode und setzt für die kontinuierliche und effiziente Zusammenarbeit ein Generalsekretariat ein. Neue KonstitutionAm 18. September 2018 trat die Apostolische Konstitution Episcopalis communio von Papst Franziskus in Kraft. Sie regelt die Bestimmungen zur Vor- und Nachbereitung der Vollversammlungen. WeblinksEinzelnachweise
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