Amtsgericht Groß-StrehlitzDas Amtsgericht Groß-Strehlitz (auch: Amtsgericht Groß Strehlitz) war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Groß-Strehlitz. GeschichteDas königlich preußische Amtsgericht Groß-Strehlitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oppeln im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Groß-Strehlitz. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Groß Strehlitz ohne den Teil, der dem Amtsgericht Ujest zugeordnet war.[1] Am Gericht bestanden 1880 sechs Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Gogolin, Leschnitz und Zawadzkie gehalten.[2] Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Groß-Strehlitz. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Strzelcach Opolskich (1950–1975: Sąd Powiatowy w Strzelcach Opolskich). Einzelnachweise
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