Sitz des Gerichts ist Grimma. Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Klosterstraße 9. Das Grundbuchamt sowie die Familien-, Nachlass-, Vormundschafts-, Vollstreckungs- und Vereinsregisterabteilung sind in der Leipziger Straße 91 untergebracht. Der Gerichtsbezirk umfasst den Bereich des ehemaligen Muldentalkreises (§ 1 Abs. 4, Anlage Nr. 12 Sächsisches Justizgesetz).
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Grimma ist das Landgericht Leipzig unmittelbar übergeordnet. Das zuständige Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Dresden.
Im Jahre 1943 wurde das Amtsgericht Wurzen kriegsbedingt zur Nebenstelle des Amtsgerichtes Grimma umgewandelt. Lediglich die Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit verblieben in Wurzen.[3]
Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurden die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichts Grimma war damit der Kreis Grimma.[4] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurde das Amtsgericht Grimma in der DDR aufgehoben und das Kreisgericht Grimma an seiner Stelle eingerichtet. Gerichtssprengel blieb der Kreis Grimma.[5]
Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde mit dem Gesetz über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1992 eine neue Gerichtsorganisation eingeführt. Damit wurde das Amtsgericht Grimma neu eingerichtet.