In Grabow befanden sich vor 1879 ein Großherzogliches Amtsgericht Grabow und Eldena, ein Großherzogliches Stadtgericht, das Magistratsgericht und Patrimonialgerichte als Eingangsgerichte.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Grabow war dem Landgericht Schwerin und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle, und es war für 13.914 Gerichtseingesessene zuständig. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Kriegsbedingt wurde das Amtsgericht 1945 aufgehoben.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgerichtsgebäude (Kießerdamm 21) steht unter Denkmalschutz. Der zweigeschossige Bau mit Mansarddach wurde ab 1879 als Sitz des Amtsgerichts Grabow genutzt. Zu DDR-Zeiten diente es als Landambulatorium; heute wird es teilweise vom Arbeiter-Samariter-Bund genutzt.