Amtsgericht BieberDas Amtsgericht Bieber war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Bieber. VorgeschichteIn Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung, und für die Rechtsprechung wurden Justizämter, darunter das Justizamt Bieber, eingerichtet. Es war dem Obergericht für die Provinz Hanau zugeordnet. GeschichteMit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Das Justizamt Bieber wurde entsprechend in das Amtsgericht Bieber umgewandelt. Es war dem Kreisgericht Hanau zugeordnet. Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Bieber behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 22 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Hanau. Am Gericht bestand eine Richterstelle. Es war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1] Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Gelnhausen die Gemeindebezirke Bieber, Breitenborn und Lützel, Büchelbach und Gassen, Flörsbach, Kempfenbrunn, Lanzingen, Lohrhaupten, Mosborn, Röhrig und Rosbach und die Gutsbezirke Oberförsterei Bieber und Oberförsterei Flörsbach.[2] In der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Bieber zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel dem Amtsgericht Gelnhausen zugeordnet.[4] GebäudeDas Amtsgericht nutzte das 1866 erbaute Amtsgerichtsgebäude (Am Pflaster 3/5). Das ehemalige Amtsgericht mit Gefängnis (Forstamt) und Kriegerdenkmal steht heute als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Siehe auchEinzelnachweise
Koordinaten: 50° 9′ 33,3″ N, 9° 19′ 35,8″ O |