Dieser Artikel behandelt das kursächsische Amt Jüterbog. Für das von 1992 bis 1997 existierende brandenburgische Amt gleichen Namens siehe Amt Jüterbog (1992–1997).
Die Vogtei Jüterbog war im Hoch- und Spätmittelalter eine Verwaltungseinheit des Erzstifts Magdeburg. Im Laufe des 15. Jahrhunderts, wandelte sich der Begriff zu Schloßamt (Jüterbog) bzw. Amt Jüterbog. 1635 wurde das Amt Jüterbog vom Kurfürstentum Sachsen annektiert. Von 1657 bis 1746 war es Bestandteil des Herzogtums Sachsen-Weißenfels, fiel 1746 zurück an das Kurfürstentum Sachsen (ab 1806 Königreich Sachsen) und wurde 1815 von Preußen annektiert. 1817 wurde das Amt Jüterbog aufgelöst, einige Aufgaben wurden vom Amt Zinna übernommen. Das Gebiet des Amtes ging im neuen Kreis Jüterbog-Luckenwalde auf. Heute liegt das Gebiet des ehemaligen Amtes vollständig innerhalb des Landkreises Teltow-Fläming (Brandenburg). 1817 hatte das Amt Jüterbog 3207 Einwohner.
Der Ursprung des Amtes, bzw. der Vogtei, wie die Verwaltungseinheit im ausgehenden Mittelalter genannt wurde, liegt im Dunkeln. Wahrscheinlich geht sie auf den ursprünglichen Burgward zurück, d. h. den Bereich, der im 12./13. Jahrhundert der Burg bei Jüterbog unterstand. Sie gehörte damit auf jeden Fall zur terra Jüterbog, dem Land Jüterbog, das aber sicher größer war. Welchen Umfang das Land Jüterbog letztlich hatte, ist in der Forschung umstritten, aber für den Umfang des Amtes Jüterbog auch ohne Belang.
Die verschwundene Burg von Jüterbog lag nordwestlich der heutigen Vorstadt Damm, die als Suburbium der Burg entstanden ist. Die dortige Liebfrauenkirche war die Hauptkirche des Landes Jüterbog. Heute ist das Gelände der Burg, in spätmittelalterlichen Urkunden auch als Schloss bezeichnet, zu einem Parkgelände umgestaltet. Der Verlauf der alten Gräben ist im Osten, Südosten und Norden noch zu erkennen. Die eigentliche Stadt Jüterbog wurde östlich der Burg und des Suburbiums Damm angelegt und erhielt 1174 Stadtrecht. 1217 werden ein Vogt und ein Schultheiß genannt. Im weiteren Verlauf der Geschichte erlangte das Schulzenamt die alleinige Stadtgerichtsbarkeit und das zur Stadt gehörige direkte Umland (Stadtgericht). Die Vorstadt Damm sowie das weitere Umland mit den ursprünglich zum Burgward gehörigen Dörfern blieb dem Vogt unterstellt (Landgericht). Das Stadtrichteramt wurde 1310 von Erzbischof Burhard II. an Christian v. Klitzing erblich verliehen. Es wurde 1412 zum Schloss zurück gekauft. Allerdings hatte auch der Rat der Stadt gewisse Rechte erhalten. So übte er die volle Gerichtsbarkeit über die Stadtflur außerhalb der Wälle aus und beanspruchte diese auch auf den Straßen, öffentlichen Plätzen, kirchlichen und öffentlichen Gebäuden und Buden, nicht jedoch über die alten Hausstellen. Ferner übte er die freiwillige Gerichtsbarkeit aus. Bei dieser Gemengelage der Zuständigkeiten kam es häufig zu Streitereien zwischen Vogt und Rat der Stadt, die oft genug der Landesherr schlichten und entscheiden musste. 1688 bis 1701 hatte der Rat der Stadt das Stadtgericht pachtweise inne, 1751 konnte der Rat das Stadtrichteramt käuflich erwerben. Stadtgericht und Landgericht wurden 1817 zum Stadt- und Landgericht Jüterbog vereinigt.
1553 wurden dem Amt Jüterbog die vier Klosterdörfer (Dalichow, Höfgen, Kaltenborn und Lindow), d. h. der Besitz des (aufgelösten) Zisterzienserinnen-Klosters in Damm zugeordnet.
Innerhalb des Herzogtum Sachsen-Weißenfels bildeten die Ämter Jüterbog und Dahme den Jüterbogschen Kreis[1].
Umfang des Amtes
Nach dem, allerdings erst spät im 17. Jahrhundert dokumentierten Umfang des Amtes und unter Berücksichtigung von dessen territorialen Verlusten durch Abtretungen und Dorfwüstungen gehörten zur Vogtei Jüterbog bzw. später zum Amt Jüterbog folgende Dörfer:
Werbig (mit einem Krüger und WFM Bransdorf (1492/96))
Weiter bildeten Udersburg und der Abtshof in Jüterbog; die drei Vorwerke Kappan, Waldau und die Vorburg die sogenannte Schlossdomäne. Außerdem besaß das Amt noch Getreideeinnahmen in den Dörfern Sernow, Riesdorf, Mellnsdorf und Wölmsdorf. Innerhalb des Amtsgebietes lag mit Wölmsdorf eine preußische Exklave.
1533 verkaufte Erzbischof Albert von Magdeburg das Amt Jüterbog wiederkäuflich auf 20 Jahre an Lippold v. Klitzing. Klitzing wurde Amtshauptmann in Jüterbog. 1612 wurden die Orte Fröhden und Markendorf an die Fam. v. Klitzing abgegeben. Nach dem Prager Traditionsrezess von 1635 musste das Erzstift Magdeburg die Ämter Jüterbog und Dahme an das Kurfürstentum Sachsen abtreten. Dies kam nach dem Landtag von Calbe 1638 auch tatsächlich zustande. Bei der Errichtung der Sekundogeniturfürstentümern in Sachsen 1657 kamen die beiden Ämter zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels. 1663 wurden sie mit dem Fürstentum Sachsen-Querfurt vereinigt. Das Fürstentum Sachsen-Querfurt gliederte sich in den Querfurtschen Kreis und in den Jüterbogischen Kreis. Der Jüterbogische Kreis enthielt die beiden Ämter Jüterbog und Dahme[2]. Die Linie der Weißenfelser Herzöge erlosch 1746 und das Fürstentum Sachsen-Querfurt (mit den Ämtern Jüterbog und Dahme) fiel an Kursachsen zurück. 1815 wurde die Stadt Jüterbog und das Amt Jüterbog von Preußen annektiert. 1817 wurde das Amt Jüterbog aufgelöst und die Rentenverwaltung dem Amt Zinna übertragen. Die Stadt Jüterbog und das Gebiet des Amtes Jüterbog kamen zum neugegründeten Jüterbog-Luckenwaldischen Kreis, später Kreis Jüterbog-Luckenwalde bzw. Landkreis Jüterbog-Luckenwalde.
Bei seiner Auflösung 1817 gehörten noch folgende Orte zum Amt:
Übersicht der Amtshauptleute des Amtes Jüterbog 1840, in: Johann Carl Brandt: Kurze Geschichte der Kreisstadt Jüterbog von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten. Eine Gedenk-und Gelgenheitsschrift, in Commission A. W. Colditz, Jüterbog 1840.
Karl August Engelhardt: Erdbeschreibung des Königreiches Sachsen, 8. Band. 3. Auflage, 384 S., Barth Dresden-Friedrichstadt & Leipzig, 1811.
Oskar Liebchen: Das Amt Jüterbog im Jahre 1557. Kalender des Kreises Jüterbog-Luckenwalde, 1936. 88 ff.
Ortschafts=Verzeichniß des Regierungs=Bezirks Potsdam nach der neuesten Kreiseintheilung vom Jahre 1817, mit Bemerkung des Kreises, zu welchem der Ort früher gehörte, der Qualität, Seelenzahl, Confession, kirchlichen Verhältnisse, Besitzer und Addreß-Oerter nebst alphabethischem Register. Georg Decker, Berlin (1817/1819). Online.
Stefan Pätzold: Schriftlichkeit und Herrschaftspraxis. Zur Verwaltung des Erzstifts Magdeburg im 14. Jahrhundert. In: Sachsen und Anhalt. Jahrbuch der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt, 24, Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2003. S. 154–187. ISSN0945-2842PDF
August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, enthaltend eine richtige und ausführlich geographische, topographische und historische Darstellung aller Städte, Flecken, Dörfer, Schlösser, Höfe, Gebirge, Wälder, Seen, Flüsse, gesammter Königl. und Fürstl. Sächsischer Lande, mit Einschluß der Fürstenthümer Schwarzburg und Erfurt, sowie der Reußischen und Schönburgischen Besitzungen. Vierter Band, Herlegrün bis Königstein. Selbstverlag der Gebrüder Schumann, Zwickau 1817. Online.
Einzelnachweise
↑Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Churfürstlich- und Herzoglich-Sächsischen Lande, Band 2, 2. ganz umgearbeitete Ausgabe, 1132 S., Johann Ambrosius Barth, Leipzig 1790, S. 579.
↑Friedrich Beck: Übersicht über die Bestände des brandenburgischen Landeshauptarchives Potsdam: Behörden und Institutionen in den Territorien Kurmark, Neumark, Niederlausitz bis 1808, Brandenburgisches Landeshauptarchiv, H. Böhlaus Nachf., Weimar 1964.
↑Friedrich Wilhelm Hoffmann: Geschichte der Stadt Magdeburg, nach Quellen bearbeitet Erster Band, Emil Baensch, Magdeburg 1845, S. 254.
↑Ad. M. Hildebrandt: Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- u. Familienkunde 1904, XXXII. Jahrgang, Hrsg. Herold (Verein), Carl Heymanns Verlag, Berlin 1904, S. 29.
↑Er war der Sohn des Christian von Thümen-Blankensee (1663–1741), der zugleich kgl. preuß. Landrat, kgl. poln. und kurfürstl. sächs. Geheimer Rat, Kreishauptmann sowie Hofrichter war.