Amt Engelskirchen
Das Amt Engelskirchen war ein Amt im Rheinisch-Bergischen Kreis in der preußischen Rheinprovinz und in Nordrhein-Westfalen. Es ging aus der Bürgermeisterei Engelskirchen im Kreis Wipperfürth hervor. Bürgermeisterei EngelskirchenBei Einführung von Verwaltungsstrukturen nach französischem Vorbild im Großherzogtum Berg wurde 1808 im Kanton Lindlar des Arrondissements Mülheim am Rhein im Département Rhein auch die Mairie (Bürgermeisterei) Engelskirchen eingerichtet.[1] Nachdem das Rheinland 1814 an Preußen gefallen war, wurde aus der Mairie die preußische Bürgermeisterei Engelskirchen. Diese kam 1816 zum neuen Kreis Wipperfürth. Die Bürgermeisterei Engelskirchen umfasste die beiden Gemeinden Engelskirchen und Hohkeppel. Am Ende des Jahres 1927 wurde die Bezeichnung aller rheinischen Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert.[2] Die Bürgermeisterei Engelskirchen hieß nun Amt Engelskirchen. Amt EngelskirchenSeit dem 1. Oktober 1932 gehörte das Amt Engelskirchen zum Rheinisch-Bergischen Kreis, der aus dem Zusammenschluss des Kreises Wipperfürth mit dem Landkreis Mülheim am Rhein hervorgegangen war. Zum 1. Januar 1975 wurde das Amt durch das Köln-Gesetz aufgelöst. Die alte Gemeinde Engelskirchen (ohne Brächen, Buddelhagen und Verr) wurde mit der Gemeinde Ründeroth sowie Teilen der Gemeinden Gimborn, Hohkeppel und Overath zur neuen Gemeinde Engelskirchen zusammengeschlossen. Der größte Teil der Gemeinde Hohkeppel wurde Teil der Gemeinde Lindlar. Gleichzeitig wurden Engelskirchen und Lindlar aus dem Rheinischen-Bergischen-Kreis in den Oberbergischen Kreis umgegliedert. Einwohnerentwicklung
BürgermeisterAb 1928 Amtsbürgermeister
Einzelnachweise
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