Zusatzweiterbildung Proktologie

Die Zusatzweiterbildung Proktologie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Proktologie.

Definition

Die Zusatz-Weiterbildung Proktologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Formveränderungen und funktionellen Störungen des Mastdarms, des Afters, des Kontinenzorgans, der Beckenbodenmuskulatur, von Analekzemen, anorektalen Geschlechtskrankheiten und analen Dermatosen.[1]

Mindestanforderung

Um die Zusatzbezeichnung Proktologie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

und zusätzlich

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

Bei der Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Proktologische Untersuchung – Digitale Austastung, Spekulumuntersuchung, Proktoskopie, Rektoskopie
  • Analfissur – Konservative Behandlung
  • Peri- und intraanale Geschwülste – Exzision von kleineren Geschwülsten
  • Hämorrhoidalleiden – Konservative Behandlung, z. B. Verödung
  • Analfisteln – Aufsuchen, Sondieren, Drainagen
  • Analekzem, anale Dermatosen, anorektale Geschlechtskrankheiten – Behandlung
  • Versorgung und Beratung von Stomaträgern
  • Maligne Tumore – Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung, Nachsorge[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Proktologie. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 414ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 6. November 2024.