ZolltarifEin Zolltarif ist eine Nomenklatur, in der Waren aufgezählt werden (meist in Form eines Nummerncodes gelistet) und ihre Zollsätze festgehalten werden, sowie Angaben über die Steuersätze, Einfuhrverbote und -beschränkungen und Besonderheiten über die Herkunftsländer und Bevorzugungen oder sonstige handelspolitische Maßnahmen. Er kommt bei der Zollabfertigung zum Einsatz und dient als Grundlage für die Abgabenerhebung. Historischer Vorläufer war die Zollrolle. Beispiele waren der Deutsche Gebrauchszolltarif (DGebrZT) oder der Österreichische Gebrauchszolltarif (ÖGebrZT). Moderne Varianten sind z. B.:
SonstigesFür einige Aufmerksamkeit hatte die Rede des Schweizer Politikers Hans-Rudolf Merz gesorgt, als er im Jahr 2010 im Schweizer Nationalrat eine Passage aus den Erläuterungen über Bündnerfleisch aus dem Schweizer Zolltarif vorlas und dabei einen Lachanfall erlitt.[1] Siehe auch
Literatur
WeblinksWikisource: Zolltarifgesetz (Deutsches Reich, 1902) – Quellen und Volltexte
Einzelnachweise |