Zeichnungsschein für FondsEin Zeichnungsschein, auch Beitrittserklärung genannt, ist ein Formular für die Beteiligung einer Person an einem geschlossenen Fonds, welches vom Anbieter des Fonds erstellt wurde. Rechtliche GrundlagenDer Anleger gibt mit seinen Unterschriften unter den Zeichnungsschein ein Angebot ab. Mit der Annahme durch die Fondsgesellschaft (direkte Beteiligung) bzw. die Treuhandgesellschaft (treuhänderische Beteiligung) kommen unterschiedliche Verträge zustande. Bei der treuhänderischen Beteiligung wird ein Treuhandvertrag und ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Anleger und Treuhandgesellschaft abgeschlossen. Im Falle einer direkten Beteiligung bietet der Anleger an, Gesellschafterrechte gegen Zahlung der Zeichnungssumme inkl. Agio zu erwerben. Es handelt sich hierbei um die Aufnahme eines neuen Kommanditisten. Bei einigen Anbietern wird bei der direkten Beteiligung zudem ein Verwaltungstreuhandvertrag abgeschlossen. Vertragsgrundlage sind der Treuhandvertrag und der Gesellschaftsvertrag, die Anlage zum Verkaufsprospekt sind. Nach Annahme des Angebotes durch die Komplementärin (direkte Beteiligung) oder die Treuhandgesellschaft (treuhänderische Beteiligung) und Ablauf der Widerrufsfrist wird der Vertrag wirksam. Falls der Anleger nicht zahlt können Verzugszinsen berechnet werden und der zahlungsunwillige Anleger kann auf Zahlung der Zeichnungssumme verklagt werden. Häufig werden die Zahlungsansprüche gegenüber den Zeichnern als Kreditsicherheit gegenüber den finanzierenden Banken des Fonds abgetreten. Inhalt des Zeichnungsscheins
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