WohnsitzarztUnter Wohnsitzarzt versteht man in Österreich alle Ärzte, die weder bei einem Dienstgeber beschäftigt noch niedergelassen sind. Der Begriff ist im § 47 Ärztegesetz definiert:
Zu den Wohnsitzärzten rechnet man folgende Arbeitsprofile:
Ärzte mit Ordination oder Anstellung sind prinzipiell berechtigt, diese Tätigkeiten auszuführen. Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt, die aber weder eine Praxis (als eigener Berufssitz) eröffnen, noch ein Dienstverhältnis eingehen wollen, müssen sich zur Berufsausübung speziell als Wohnsitzarzt eintragen lassen. Die Anmeldung erfolgt über die Österreichische Ärztekammer (im Wege der Landesärztekammer des Wohnsitzes). Nachweise
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