Willi Fischer (Rechtsanwalt)Willi Fischer (* 1951) ist ein Schweizer Rechtsanwalt, Hochschulprofessor und Sachbuchautor. Seine Fachgebiete und Spezialisierungen umfassen das Vertrags- und Haftpflichtrecht, Privatversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Ehegüter- und Erbrecht, Vertragsgestaltung und das Bau- und Planungsrecht. LebenKarriereFischer erlebte als Sohn des Ehepaares Emma Kern und Hans Fischer seine Kindheit auf einem Bauernhof in Schleitheim, einem Dorf im Kanton Schaffhausen. Nach dem Besuch der örtlichen Primar- und Sekundarschule begann Willi Fischer 1967 eine kaufmännische Lehre, die er 1970 abschloss und sogleich mit der Vorbereitung auf die eidgenössische Matura begann. Fischer nahm sein Studium der Rechtswissenschaften und Geschichte im Jahr 1973 an der Universität Zürich auf. Das Lizenziat erhielt er im Jahre 1978, worauf er im darauffolgenden Jahr sogleich seine Tätigkeit als Assistent am Institut für internationales Privatrecht der Universität Zürich unter Max Keller aufnahm. 1983 wurde Willi Fischer Oberassistent am rechtswissenschaftlichen Seminar der Universität Zürich. Seine Dissertation “Der unmittelbare und der mittelbare Schaden im Kaufrecht. Eine dogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte sowie der Funktion der Gewährleistungsinstitute” erhielt das Prädikat „summa cum laude“ im Jahre 1984. Bereits während seiner Assistenten- und Oberassistentenzeit, die bis 1993 dauerte, übernahm Willi Fischer diverse Lehrtätigkeiten. So unterrichtete er Vertrags- und Haftpflichtrecht und internationales Privatrecht an der Universität Zürich einerseits und andererseits an der Universität St. Gallen Schuld- und Gesellschaftsrecht. Fischer lehrte in Zürich bis 2006 und in St. Gallen bis zum Jahre 2016.[1] Parallel zu seiner Lehrtätigkeit trat Willi Fischer im Jahr 2005 die Stelle als Leiter der Fachstelle für Unternehmens- und Steuerrecht an. Damit einhergehend wurde Willi Fischer Mitglied der Geschäftsleitung der Abteilung Business and Law an der School of Management and Law (SML/ZHAW). Fischer dozierte an der SML privates Wirtschaftsrecht mit besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertrags- und des Haftpflichtrechts sowie Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung. Während seiner akademischen Laufbahn erwarb Willi Fischer das Anwaltspatent des Kantons Schaffhausens im Jahre 1984 und war fortan stets auch als Anwalt tätig. Diese Doppelfunktion erlaubte es Willi Fischer sein wissenschaftliches Denken und Schreiben gewinnbringend in die Praxis umzusetzen. Er war der erste Jurist, der von der eidgenössischen Förderorganisation „Kommission für Technik und Innovation“ (KTI) einen Finanzierungszuspruch erhielt, und das in außerordentlichem Umfange. Daraus resultierte ein elektronisches Risk Management Tool zur Berechnung von Haftpflichtrisiken verbunden mit konkreten Handlungsanweisungen zur Vermeidung dieser Risiken. Dieses neuartige Modul fusste auf den Erkenntnissen aus einem von ihm konzipierten und herausgegebenen Kommentar zu sämtlichen schweizerischen Haftpflichtbestimmungen. In diesem Werk kommentiert er selbst die zentralen Normen von Art. 41–61 OR. Neben weiteren Gesetzeskommentierungen und Werken zu wichtigen Themen des Haftpflichtrechts und des Vertragsrechts entwickelte Willi Fischer 2014 eine völlig neue Darstellung des Aktienrechts und publizierte mit Kollegen folglich das „Handbuch zum Schweizer Aktienrecht“, welches im selben Jahr das meistverkaufte juristische Sachbuch war. 2016 veröffentlichte er mit zwei Mitherausgebern das fünfbändige Werk "Die 100 wichtigsten Musterklagen". Im August 2016 wurde Willi Fischer pensioniert und mit der Festschrift „Ohne jegliche Haftung – Beiträge zum schweizerischen Haftpflicht- und Schuldrecht“ zum 65. Geburtstag geehrt, darin ehren ihn namhafte in- und ausländische Autoren. Gänzlich in den Ruhestand ist Fischer jedoch nicht getreten, er ist weiterhin als Rechtsanwalt tätig und unterrichtet nun als Lehrbeauftragter an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften. Willi Fischer widmet sich nun mehr seinen nicht-juristischen Interessen wie Literatur und Malerei.[2] Gemeindepräsident1993 stellte sich Willi Fischer als Kandidat für das Amt des Gemeindepräsidenten zur Verfügung. Er vertrat die Meinung, dass man etwas für die Öffentlichkeit tun müsse, wenn man denn dazu die Fähigkeit habe. Während der nächsten fast 13 Jahre bekleidete er dieses Amt und wurde währenddessen 2 Mal vom Schleitheimer Stimmvolk wiedergewählt. PrivatesWilli Fischer ist verheiratet und Vater dreier Kinder. Werke (Auswahl)Kommentierungen
Monographien, Abhandlungen und Aufsätze
Mitherausgeberschaften
Quellen
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