Wilhelm GehrleinWilhelm Gehrlein (* 2. Oktober 1920 in Sulzbach/Saar; † 25. August 1985) war ein deutscher Jurist und Richter. Er war von 1971 bis 1985 Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichtes und von 1974 bis 1985 Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes. FamilieWilhelm Gehrlein war der Sohn von Emma Gehrlein, geborene Spengler, und des Polizeiinspektors Wilhelm Gehrlein. Er war verheiratet mit Gisela Gehrlein, geborene Jochum. Aus der Ehe gingen die Kinder Astrid, Wilhelm, Martin und der 1957 geborene Jurist und Hochschullehrer Markus Gehrlein hervor.[1] WerdegangWehrdienst und AusbildungNach Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft von 1939 bis 1946 studierte Gehrlein Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. 1950 schloss er das Studium mit herausragenden Examensergebnissen ab. Juristischer StaatsdienstEr war nach Abschluss des Studiums zunächst im Saarländischen Justizministerium tätig. Im April 1955 wurde er als Richter Landgerichtsrat. Nach vorübergehender Beschäftigung in der Staatskanzlei wurde er am 1. Januar 1959 zum Richter am Oberlandesgericht und im Jahre 1966 zum Landgerichtsdirektor ernannt. Verschiedene PräsidentenämterVon 1967 bis 1971 war er Präsident des Landesarbeitsgerichts und des Landgerichtes Saarbrücken.[2] Danach wurde er am 1. November 1971 Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichtes. Kurz vor Erreichen der Altersgrenze starb er am 25. August 1985. Ämter und FunktionenDarüber hinaus war Gehrlein Inhaber zahlreicher weiterer Ämter und Funktionen:
EhrungenIn Ansehung seines vorbildlichen Wirkens wurde er u. a. mit dem Großen Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Seine Heimatstadt Sulzbach/Saar benannte im Dezember 1985 den Alten Fischbacher Weg in „Wilhelm-Gehrlein-Straße“ um.[4] Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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