Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Erzgebirge/Bergbau im ErzgebirgeBergrecht SachsenAuch wenn es immer wieder geschrieben wird, hat Otto der Reiche vom Kaiser kein Regalrecht erhalten und in der Urkunde von 1185 steht erst recht nichts davon. Es hat anfänglich auch keine stadt-oder bergrechtliche Regelungen gegeben. 1255 gibt es die erste Urkunde zum Bergrecht. Hier verweist der Markgraf darauf, das er nur das wiederholt was sein Vater schon geregelt hat. Die ius Fribergensis hat es als geschriebenes Regelwerk mit einiger Sicherheit nicht gegeben. In der Kulmer Handfeste verweist man nur auf die in Freiberg praktizierte Möglichkeit, das der Grundstücksbesitzer, in Freiberg der Markgraf und in Kulm der Ritterorden, den Bergleuten auf seinem Grund und Boden das freie Schürfen erlaubt. Diese Möglichkeit ist nicht neu und kommt aus dem römischen Recht. Der in den Urkunden verwendete Begriff "Berge" bedeutet verliehene Bergwerke und nicht Gebirge. Die Regelungen bezogen sich damit nicht auf die umliegenden Gebirge. Das Freiberger Bergrecht A ist auch nicht die älteste Bergrechtliche Aufzeichnung in Sachsen und ist auch nicht 1307 erschienen. Es galt auch nur in der Markgrafschaft Meißen. Die Bezeichnung "in unserem Land" auf die weiteren zugehörigen Ländereien (Osterland, Pleißenland u.a.) zu beziehen ist völlig falsch. Erst Mitte des 14. Jahrhunderts begann ein über 200 Jahre andauernder Prozeß das Bergrecht im Lande zu vereinheitlichen. Noch 1520 galten in Freiberg andere bergrechtliche Regelungen wie im übrigen Land. Die sogenannte Kuttenberger Bergordnung wurde nicht 1300 sondern um 1290 erlassen. Sie baut auf dem Iglauer Bergrecht auf. Das Joachimsthal eine Bergordnung auf der Basis der Annaberger Bergordnung von 1509 erhielt ist völlig normal. Der Joachimsthaler Bergbau wurde durch Schneeberger Bergleute ins Leben gerufen. Die Annaberger Bergordnung ist ja nur die Wiederholung der Schneeberger Bergordnung von 1500. Es war zu diesem Zeitpunkt üblich, das jedes Bergbaurevier eine eigene Bergordnung erhielt. Beide bauen nicht auf Freiberger, sondern im Wesentlichen auf Iglauer (Böhmischen) Bergrecht auf. Das nur mal kurz zum Bergrecht.--Privoksalnaja (Diskussion) 13:55, 21. Mär. 2017 (CET)
HandhaspelHallo Ch ivk. Im Freiberger Revier wurde Fördergüter von Beginn an mit Hilfe von Handhaspeln in seigeren Schächten gefördert. Auch wenn Wagenbreth das schreibt, ist es trotzdem falsch. Wie in allen anderen Revieren gab es in Freiberg sehr zeitig auch Stolln zur Förderung. Die Schächte waren auch nicht saiger, sondern wie überall in dieser Zeit tonnlägig auf dem Erzgang geteuft. Auch wenn der Hauptstollngang mit 86° einfällt, ist das nicht saiger. Entschuldigung. Viele Grüße. --Privoksalnaja (Diskussion) 19:59, 19. Dez. 2024 (CET)
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