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[[Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder/Archiv/2011#Thema 1]]
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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich bin als Rechtslaie verwirrt, weil in {{Bild-PD-§134}} 70 Jahre für die Schutzfrist genannt werden. Der in der Vorlage genannte §134 Satz 2 UrhG sagt ja zunächst mal nur, daß die "bisherigen" Vorschriften gelten. So wie ich das verstehe, können das fallweise entweder LUG oder KUD sein, jedoch sagt weder LUG noch KUG etwas von 70 Jahren. Vor der Schutzfristverlängerung von 1934 waren es nur 30 Jahre, danach 50, aber nicht 70. Woher also kommen die 70? --TETRIS L15:15, 7. Jan. 2011 (CET)
Ah, ich sehe: Nach der Schutzfristverlängerung 1934 auf 50 Jahre gab es 1965 eine weitere Verlängerung auf 70 Jahre. --TETRIS L16:05, 7. Jan. 2011 (CET)
Neue Vorlage:Postwertzeichen
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren9 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Die extra Kategorie könnte man über die bereits vorhandene Lizenzvorlage hinbekommen (muss dafür nur kurz geändert werden). Daher die Frage: was soll in die Vorlage:Postwertzeichen dann stehen (was noch nicht in der Lizenzvorlage steht)? -- Quedel20:42, 10. Jan. 2011 (CET)
Ich bin davon ausgegangen das man Wert auf die spezifisch deutsche Vorlage legt. Eine Vorlage für Postwertzeichen in Toto wäre eine internationale Sache. Z.B. für die "Inini"-Briefmarke die heute auf der Hauptseite bei "Schon gewusst" zu sehen ist. Bin der Kat-Zuordnung nachgegangen und habe diese in der Kategorie:Datei:Public Domain (Amtliches Werk) bunt mit Münzen und Geldscheinen durcheinander gewürfelt gefunden. Das könnte man besser machen - stimmts? Gruß Tom21:40, 10. Jan. 2011 (CET)
Da - meines Kenntnisstand nach - die dt. Briefmarken Public Domain sind mit gewissen Einschränkungen, kann man sie auf Commons hochladen und dann eine entsprechende Lizenz auswählen. Insofern wäre eine Kategorisierung nicht unbedingt gewollt, da nur nicht-commonsfähige-Dateien kategorisiert werden sollen. Für ein schnelleres Aussortieren wäre eine Kategorie:Datei:Public Domain (Amtliches Werk (Deutsche Briefmarke)) denkbar. Aber sollen die anderen sich mal melden. -- Quedel21:59, 10. Jan. 2011 (CET)
Im Prinzip hast Du sicher recht. Ich bin halt über den Bestand in Kategorie:Datei:Public Domain (Amtliches Werk) auf die Problematik gestoßen. Ob die Lizensierung für die o.g. Briefmarke mit „Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.“ richtig ist, sei dahingestellt. Meiner Meinung nach sollte die Kat aufgeteilt werden. Die Kategorie:Datei:Währung könnte man eventuell zur Subkat machen. Bei der Vermischung von Münzen, Banknoten, Briefmarken, Wappen, Amtslogos etc. in Kategorie:Datei:Public Domain (Amtliches Werk) stellen sich mir die Haare zu Berge. Ok wie Du sagst: sollen die Anderen mal was sich mal melden. Besten Gruß Tom22:28, 10. Jan. 2011 (CET)
"Der alte Begriff des „Postwertzeichens“ ist in der Bundesrepublik Deutschland deshalb rechtlich und sprachlich nur noch ein untergegangenes historisches Wort." I see dead words and they walk here. Man könnte auch mal diskutieren, ob Briefmarken wirklich noch amtliche Werke sind, denn schließlich arbeitet die Post ja nun privatrechtlich und in einem Amtsblatt werden die Briefmarken meines Wissens auch nicht mehr bekanntgemacht. --Isderion01:30, 11. Jan. 2011 (CET)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren11 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Unter Spezial:Hochladen wird sowohl die unportierte als auch der ans deutsche Rechtssystem angepasste Lizenztext angefügt. Beide bedeuten das gleiche und sind laut CC legalcode auch völlig miteinander kompatibel wie alle anderen CC Übersetzungen in Rechtssysteme anderer Länder. Ich denke die Germany License alleine dürfte ausreichen. Matthias08:56, 13. Feb. 2011 (CET)
Weshalb nicht nur die unportierte? Es stammen ja nicht alle Benutzer in der de-WP aus Deutschland… --Leyo10:56, 13. Feb. 2011 (CET)
Da ging es mehr um GFDL vs. CC-BY-SA allgemein und stimmt eigentlich wäre die unportierte Version besser, da wir sonst auch noch die Schweizer und die österreichische Variante einbinden müssten um die Rechtssysteme der meisten deutschsprachigen Nutzer zu erreichen. Ansonsten schloss die Diskussion mit dem Problem von GFDL-only Menschen. Ich habe mal unter Benutzer Diskussion:Ralf Roletschek#kein GFDL-only mehr akzeptiert seit Mai 2009 einen Hinweis platziert. Matthias13:05, 13. Feb. 2011 (CET)
Die unportierte Version ist keineswegs "besser". Die deutsche Version ist in Deutsch verfasst; deutsches Recht findet Anwendung. Zwei in meinen Augen wesentliche Unterschiede. --Martina NolteDisk.14:47, 13. Feb. 2011 (CET)
Ansonsten könnte man in die CC-BY-SA Vorlage einfach den Legalcode auf englisch und auch für Deutschland, Österreich verlinken. Für die Schweiz gibt es ihn nur in Version 2.5 (aktuell ist 3.0). Die CC-BY-SA-de Vorlage kann dann weg, da nur der Text für die nationale Gerichtsbarkeit anders ist, die Vorlage aber im Endeffekt völlig redundant ist. Die Auswechselbarkeit aller Länderadaptionen des gleichen Lizenztyps steht ja explizit in jedem Legalcode drin. Ziel von Creative Commons ist es ja gerade ein universelles internationales Rechtsgerüst zu schaffen, das den Anforderungen des Internets gerecht wird. Matthias17:23, 13. Feb. 2011 (CET)
"Auswechselbarkeit aller Länderadaptionen des gleichen Lizenztyps" - Wo steht das? Kannst du bitte den Abschnitt nennen oder die betreffende Passage hierher kopieren? Die Kompatibilitätsfrage unter 4.b.v. bezieht sich legiglich auf die Lizenzierung bei Weiterverbreitung (zumal CC.org ohnehin noch keine kompatible Lizenz benennt). Meiner Auffassung nach hätte eine Verlinkung der anderssprachigen Lizenztexte nur unverbindlcihen Hilfecharakter; die nationale Gerichtsbarkeit aber ginge verloren. --Martina NolteDisk.20:38, 13. Feb. 2011 (CET)
Länderadaptionen sind nicht auswechselbar, man kann aus CC-by-sa-3.0-de kein CC-by-sa-3.0-us machen, das ginge nur aus CC-by-sa-3.0, insofern ist die Hinzufügung der -de-Variante eine verbindliche Rechtsordnung. Und man muss sich auch nur auf den deutschen Text berufen und nicht auf den englischen. Auch wenn die Unterschiede minimal sein mögen, CC-by-sa-3.0 ist eine andere rechtsverbindliche Lizenz als -de. Und einfach mal ... verlinken ist rechtswidrig, da die Lizenzbedingungen eindeutig festlegen, was zu verlinken ist. Status Quo, auch wenns für 99,9999% der User praktisch keinen Unterschied macht, rechtlich besteht er aber. -- Quedel21:02, 13. Feb. 2011 (CET)
Offenbar habe ich das mit kompatible Lizenzen missverstanden. Ich dachte zu den Portierungen der Lizenzverträge in die verschiedenen Rechtssysteme wäre Creative Commons kompatibel. Der Commons Deed sieht ja auch immer gleich aus nur das da eine deutsche Fahne gehisst wird. Ansonsten siehe http://wiki.creativecommons.org/Frequently_Asked_Questions Abschnitt What are the international ("unported") CC licenses, and why does CC offer “ported” licenses? und Should I choose an international license or a ported license? Gruß Matthias21:10, 13. Feb. 2011 (CET)
Das bestätigt, dass sie nicht austauschbar sind. Besonders hier in der de-WP finde ich es sehr sinnvoll, Länderlizenzen bereitzustellen. Nachnutzungen aus der de-WP finden wohl hauptsächlich in deutschsprachigen Ländern statt. Lizenzgeber und Nachnutzer verstehen den Lizenztext. Man bewegt sich in einem (weitgehend) bekannten Rechtsrahmen. --Martina NolteDisk.21:39, 13. Feb. 2011 (CET)
Vorlage:Bild-PD-US
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Dass die Lizenzvorlagen für Bilder (außer vermutlich für Administratoren der deutschen Wikipedia) komplett gesperrt sind, macht ihre Interwiki-Verlinkung nicht einfacher. Z. B. wären bei der Vorlage:Bild-PD-US die Interwiki-Links
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Es passt zwar nicht 100%ig hierher, da es um Lizenzkategorien geht. Aber vielleicht mag trotzdem jemand mitdiskutieren. --Leyo18:25, 5. Jan. 2011 (CET)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren7 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Der "Lizenz"baustein {{Bild-PD-§134}} ist nur für bestimmte Werkgruppen vorgesehen: a) Abgeordnetenbilder aus Reichstagshandbüchern b) bestimmte (v. a. topographische) Karten der Vermessungsämter. Bei allen anderen Abbildungen muss erst auf WP:UF diskutiert und ergründet werden, ob die Voraussetzungen des § 134 überhaupt gegeben sind und ob die Anwendung der Vorlage auf weitere Gruppen von Werken erweitert wird bzw. ob man im Einzelfall die Lizenz für Einzelabbildungen zulässt. Solange das nicht geschehen ist und positiv beschieden wurde, ist diese Lizenz für andere Bilder unzulässig.
Nach Absprache im DÜP-Chat hatte ich letztens das hier in den 1923er-Baustein eingebaut. So ähnlich vielleicht. Dann sollte vielleicht auch gleich analog zum 1923er die Diskussion verlinken, wo entschieden wurde, dass die §134 für das entsprechende Bild anwendbar ist. Oder?
Vorschlag - Aufbau ähnlich zu dem 1923er-Baustein. An den normalen Text anfügen:
<small>{{#if: {{{disk|}}} |Eine Diskussion zur Anwendbarkeit des Vorstehenden auf diese Dateiart hat [{{{disk}}} hier] stattgefunden.|Ohne vorherige Diskussion ist in der Wikipedia Vorstehendes nur für folgende Werkarten anzuwenden:
* Porträts von Abgeordneten aus den vom ''Büro des Reichstags'' herausgegebenen ''Reichstags-Handbüchern''.
* Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte [[Messtischblatt|Messtischblätter]]).
Alle anderen Werkarten müssen [[Wikipedia:Urheberrechtsfragen|hier]] diskutiert werden und die Diskussion nach Abschluss hier verlinkt werden.</small>
Aufgrund der schon existenten ca. 2000 Verwendungen (ohne Disklink) kann man leider nicht so verfahren, wie bei dem 1923er.
Deine grundsätzliche Intention halte ich für richtig. Die Vorgehensweise wie bei 1923 ist allerdings hier nicht so passend, da der Fall ganz anders gelagert ist: Wir bekommen von den beiden von Dir genannten Werksgruppen tausende Dateien und immer wieder neue. Einzelne Diskussionen oder immer wieder der Hinweis auf ehemalige positiv beschiedene Diskussionen sind beides ermüdend und nicht zielführend. Vielleicht wäre hier der Missbrauchsfilter eine Option, sodass imemr wieder nachkontrolliert wird, welche Dateien mit dieser Lizenz ausgestattet wurden?! Yellowcard17:51, 11. Mär. 2011 (CET)
Die Vorgehensweise ist ja nicht genau wie bei 1923. Nur wenn die Standardfälle nicht zutreffen soll ein Link eingetragen werden. Wobei das, ja, in der Tat nicht zu einer korrekten Kontrolle aller Dateien mit dem Baustein führt. Hauptsächlich ging es mir auch darum, dass in dem Baustein überhaupt erstmal genauer drin steht für was er gilt. Vielleicht einfach so:
Vorstehendes ist in der Wikipedia nur für folgende Werkarten anzuwenden:
Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und nach positivem Diskussionsergebnis hier aufgeführt werden.
Für die Prüfung, ob eine Datei korrekt "lizenziert" ist, ist ja eigentlich eh die "geprüft"-Markierung zuständig - insofern reicht das einfach so - denke ich. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:35, 11. Mär. 2011 (CET)
Konkrete Einzelfälle gehören aber eher weniger in den Baustein. Vielleicht diese beiden konkreten Fälle in WP:LFB aufnehmen und anschließend vom Baustein einen Link dorthin setzen. Yellowcard22:14, 11. Mär. 2011 (CET)
Auf WP:LFB steht ein Link zum Abschnitt in WP:BR, wo diese beiden Einzelfälle aufgelistet sind. -- Quedel23:32, 11. Mär. 2011 (CET)
Ich finde es nur unschön, wenn man eine Bildseite ansieht und nicht bemerkt, dass das Bild eigentlich gar nicht mit dem Baustein hier sein darf, weil der Baustein die Einschränkungen eben in keinster Weise aufführt. Wenn man sich nur den Baustein ansieht, dann sind damit viele andere Werke okay.
Wenn dir die Einschränkungen direkt zu viel sind, dann eben mit Link auf den WP:BR-Abschnitt, obwohl ich das eher umständlich und die Kontrolle erschwerend finde. Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:55, 13. Mär. 2011 (CET)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren6 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Derzeit heißt es im Baustein: „das Bild vor mehr als 100 Jahren hergestellt wurde“, was aktuell bedeuten würde, dass das Bild vor 1911 hergestellt wurde. Rein faktisch haben wir jedoch meist auch 1911-Bilder damit akzeptiert. Sollte man entweder auf 1911-Bilder aktuell verzichten oder das mehr aus dem Lizenzbaustein rausnehmen? -- Quedel21:06, 11. Mär. 2011 (CET)
Auch 1911er-Bilder können vor mehr als 100 Jahren hergestellt worden sein. Bitte außerdem beachten, dass dies nur eine pragmatische Regelung ist – auf ein paar Monate mehr oder weniger sollte man es hier also nicht ankommen lassen, meine ich. Bilder, die 1911 hergestellt wurden, sind meiner Meinung nach ok – auch wenn sie womöglich erst 99 Jahre, 3 Monate und 10 Tage alt sind... Yellowcard22:08, 11. Mär. 2011 (CET)
Umändern in „das Bild vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurde“ und es deckt sich mit unserer gängigen Praxis. -- Chaddy · D – DÜP –23:07, 11. Mär. 2011 (CET)
So auch in WP:BR: "nachweislich 100 Jahre oder älter sind". Scheint nur die passende Vorlage dazu "falsch" zu sein. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:33, 11. Mär. 2011 (CET)
Daher ja die Frage, was wir ändern (Praxis oder Baustein). Okay, ändern wir den Baustein. Dann dürft ihr mal ran, ich kann das ja nicht. -- Quedel11:33, 12. Mär. 2011 (CET)
Nicht zwingend. Gibt ja auch Wappen die erst vor ein paar Jahren entstanden sind. Hier die genaue Entstehungszeit rauszubekommen, wenn nicht irgendwie zufällig belegt, ist manchmal echt schwierig. Das Problem ist, das die Wappenbeschreibung, also die Blasonierung frei ist, die entsprechende grafische Umsetzung jedoch nicht zwingend (die variiert ja je nach umsetzendem Grafiker, z.B. ist Schwein nicht gleich Schwein oder eine Burg nicht gleich Burg). Und das wir mit SH auf Commons nicht so weit kommen wie auf DE wissen wir ja alle. Und nur wir hier auf DE haben das Schutzlandprinzip. Nur das wir uns bei Wappen wegen der SH keine Gedanken machen müssen, da wir sie als Amtliche Werke behandeln. --WikijunkieDisk.(+/-)23:58, 21. Mär. 2011 (CET)
Hinweiskasten zu §134-Vorlage
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich sah heute erstmals einen neuen Hinweiskasten in {{Bild-PD-§134}} gesehen, der den Umgang mit diesen Werken hier in der Wikipedia erklärt. Ist sowas sinnvoll? Aus meiner Sicht ist die Lizenzgrundlage dort zu nennen, aber auch was Wikipedia dazu meint? -- Quedel07:49, 16. Apr. 2011 (CEST)
Die Abkürzung für die Adressierung im Internet erfolgt imho nur mit Großbuchstaben. Im laufen Text der/n Vorlage/n ist der letzte Buchstabe der Abkürzung an folgender Stelle klein.
... sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:
Namensnennung: Sie müssen den Urheber bzw. den Rechteinhaber in der von ihm festgelegten Weise, die URI (z. B. die Internetadresse dieser Seite) ...
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Diese Vorlage wurde hier so nicht abgesprochen. Was soll dieser Alleingang? Besteht überhaupt Bedarf für so eine Vorlage? -- ⚖.suhadi16:36, 29. Jul. 2011 (CEST)
der bedarf besteht zumindest für Datei:Vue du Stade Vélodrome depuis la Tour France 3.jpg. auf commons wird diese möglichkeit oft genutzt und dateien, die wegen fehlender panoramafreiheit dort gelöscht werden, können mit dieser vorlage dann auch hier richtig lizensiert werden. --Akkakk 17:06, 29. Jul. 2011 (CEST)
Die Datei ist doch ausreichend lizenziert mit CC-by-sa 3.0. Außerdem braucht man für eine einzige Datei keine neue Vorlage, vorallem wenn diese ausreichend lizenziert ist. Da findet man auch andere Lösungen. Und nur weil du es "kannst", ist kein gutes Argument. Normalerweise ist es bei uns Gang und Gäbe, dass wir neue Lizenzvorlagen hier besprechen. -- ⚖.suhadi10:37, 30. Jul. 2011 (CEST)
"Die Datei ist doch ausreichend lizenziert mit CC-by-sa 3.0" - Stimmt schon - aber unnötig stark in ihrer Freiheit (weil ja eigentlich multilizenziert) eingeschränkt. Alledings reicht es mE auch (bei ja nur wenigen Dateien) wenn man die anderen Lizenzen zusätzlich als Text erwähnt und auf die Commonslizenzvorlage verlinkt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:38, 2. Aug. 2011 (CEST)
Einführung als neue Lizenz. Anbieten in der Lizenzauswahl anstelle von Bild-frei
keine Überführung von bestehenden Bild-frei-Lizenzen in die neue Lizenz.
Schreiben eines Bausteintextes, der auch in DACH gültig wäre.
Entfernen von Bild-frei in dem Hochladeassistenten und auf WP:LFB, dafür Einfügen der CC-0 Lizenz an gleichen Orten
Beibehalten des Bild-frei-Lizenzbausteines (nach Möglichkeit auch ohne großen Hinweis á la "läuft aus, nicht mehr verwenden")
ProVorteile
vergleichbarer, international einfacher zu handhaben, da die Lizenz weltweit verfügbar ist
kein schwierig zu lesender Nutzungsrechttext der jetzigen Vorlage
bedenkenlos nach Commons überführbar, da wir keine "ähnliche" Lizenz suchen müssen, sondern einen eindeutigen identischen Lizenzbaustein hätte
explizite Nennung im Lizenztext, dass andere Rechte erhalten bleiben.
Anpassung an verschiedene "was ist, wenn das in jenem Land nicht erlaubt ist" - Sachlagen
Lizenzen sind auf Meta-Ebene besser auslesbar und identifizierbar.
Kontra Nachteile
Wird CC-0 wirklich gebraucht?
Schwierigkeit der Gültigkeit in Deutschland: die Kurzfassung (Deed / de-Deed) wäre lt. Suhadi wohl hier nicht gültig. Der Legalcode selber kann auch nur unter Berücksichtigung des Punktes 3 überhaupt maximal als hier legal anerkannt werden.
Keinerlei Mehrwert der Nutzung hinsichtlich des "was darf ich damit machen", für den Weiternutzer ändert sich praktisch nichts.
Wir hatten gerade im DÜP-Chat mit Saibo und Suhadi drüber gesprochen und im Ergebnis diese Diskussion gestartet. Ein Vorlagenentwurf (wobei der Text wohl juristisch gesehen nichtig wäre) hatte ich mal unter Benutzer:Quedel/Vorlage:Bild-CC-0 angelegt. -- Quedel15:10, 7. Aug. 2011 (CEST)
Der von Creative Commons angebotene Deed als solches wäre auf das deutsche Urheberrecht nicht anwendbar. Die Regelung des § 11 UrhG ist unabdingbar. Auf das Urheberrecht kann nach allgemeiner Ansicht nicht verzichtet werden, ebenso nicht in die Gemeinfreiheit entlassen werden. Der Text des deed würde daher nach deutschem Recht nicht wirksam sein (auch wenn dieser an sich keine juristische Wirkung entfaltet). Selbiges gilt für den Lizenztext. Nach Punkt 2 des Lizenztextes gibt der Urheber jedes Urheberrecht und damit verwandtes Recht auf. Dieser Lizenztext ist jedoch ganz offensichtlich auf die US-Gesetzeslage zugeschnitten. Man kann mithin davon ausgehen, dass der Punkt 2 als solches insgesamt nicht wirksam, ggf. sogar nach § 134 BGB nichtig, ist in Deutschland. Problematisch ist auch, dass der Lizenztext versucht das Urheberpersönlichkeitsrecht völlig auszuschließen. Nach der h.M. ist dies jedoch nicht möglich. Man kann das Urh.persönlichkeitsrecht nur einschränken, nicht ausschließen.
In Punkt 3 des Lizenzvertrages ist ein Auffangtatbestand zu finden. Dort wird geregelt, dass, sofern der Ausschluss des Urheberrecht oder der damit verwandten Rechte nicht möglich ist, nur eine weitestgehende Lizenz erteilt wird ("Affirmer hereby grants to each affected person a royalty-free, non transferable, non sublicensable, non exclusive, irrevocable and unconditional license"). Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass der Urheber ein unentgeltliches, einfaches und bedingungsloses Nutzungsrecht für Jedermann erteilt. Dies ist genau das, was Bild-frei momentan auch macht.
Das einzige, was m.E. die CC-0 dem Bild-Frei voraus hat, ist die ausdrückliche Haftungsbeschränkung unter Punkt 4 Buchstabe b. Jedoch könnte man im Sinne der Bild-Frei-Lizenz davon ausgehen, dass darin eine stillschweigende Haftungsbeschränkung mit vereinbart wurde. Im Zweifel lässt sich dies nachtragen.
Der Punkt für die CC-0, dass "kein schwierig zu lesender Nutzungsrechtstext der jetzigen Vorlage" mehr vorliegt, muss man jedoch zurückweisen. Der relativ einfache Text der jetzigen Vorlage wird durch einen (einzig juristische relevanten) komplizierten Lizenztext in Englisch ersetzt. Ob dies die Nachnutzung fördert ist fraglich. Ich kann man gut vorstellen, dass viele abgeschreckt werden, wenn sie einen englischen Lizenztext lesen müssen.-- ⚖.suhadi15:35, 7. Aug. 2011 (CEST)
Man sollte IMO auch den internationalen Aspekt berücksichtigen. D.h. wenn jemand, der die dt. Sprache nicht beherrscht, hier ein Bild mit dem Bild-frei-Baustein findet, kann er nicht wirklich abschätzen, was er außerhalb Deutschlands damit unter welchen Bedingungen machen darf. Das Problem fängt ja schon beim Transfer nach Commons an, wo viele der Bild-frei-Daten als PD-self landen, anderen dagegen als Copyrighted Free Use o.ä, weil es dort keine exakte Entsprechung unseres Bausteins gibt.--Kam Solusar17:21, 7. Aug. 2011 (CEST)
Da hast du zwar grundsätzlich recht, jedoch ist es doch primär unser Ziel die Inhalte für deutschsprachige Nutzer zugänglich zu machen.-- ⚖.suhadi19:38, 8. Aug. 2011 (CEST)
Naja, wobei das Ziel des commonstransfers ja fest gesteckt ist. Dabei gleich eine juristische Frage: Dürfen wir Bilder, die mit CC-0 gemarkt sind auf Commons und wir hierher holen (z. B. wegen fehlender FoP) einfach mit Bild-frei ummarkieren? -- Quedel22:10, 8. Aug. 2011 (CEST)
Nein, Bild-frei und CC-0 wären zwar de facto ziemlich gleich, jedoch würde m.E. bei der Verwendung der Bild-frei-Lizenz die CC-0-Datei unterlizenziert, denn die CC-0-Lizenz schränkt auch "related rights" ein, wobei natürlich fraglich ist, was das sein soll, ich gehe mal davon aus, dass abdingbare Urheberpersönlichkeitsrechte (o.ä.) darunter fallen können. Wie dem auch sei, tut die Bild-frei-Lizenz dies nicht, sondern erteilt nur ein einfaches Nutzungsrecht. Diese Lizenz ermöglicht daher de jure weniger als die CC-0, vorausgesetzt natürlich, dass die CC-0 in diesem Umfang wirksam ist. Eine Unterlizenzierung ist laut Lizenztext nicht möglich. Dies ist insgesamt meine Einschätzung.-- ıpɐɥns22:21, 8. Aug. 2011 (CEST)
Mir ist gerade aufgefallen, dass jemand schon eine CC-0 Lizenz erstellt hat. Ich habe die etwas angepasst. Könnt ihr mal drüber schauen, ob die so in Ordnung ist? -- ıpɐɥns12:05, 20. Aug. 2011 (CEST)
Deine ähnelt sehr dem Deed. Das habe ich aber gerade geändert, weil der Deed mit seinem "Urheberrecht aufgeben" passt nicht wirklich, finde ich. -- ıpɐɥns17:45, 20. Aug. 2011 (CEST)
Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Besser wäre wohl sowieso auf die offizielle Version im RIS zu verlinken (gleichzeitig mit dem Vorschlag UrhG aus dem Link draussen zu lassen und extra mit dem WP-Artikel zu verlinken), also so: {{§|7|UrhG|RIS-B|DokNr=NOR12024408}} [[Urheberrechtsgesetz (Österreich)|UrhG]] (AT), ergibt § 7UrhG (AT), statt bisher § 7 UrhG (AT).
Da Vorlage vollgesperrt, kann ich das nicht selbst korrigieren, bitte jemand mit Admin-Rechten möge das tun. --Elisabeth00:45, 29. Dez. 2011 (CET)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren10 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo Bildérkollegen, ich habe mir die letzten eineinhalb Wochen die Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk (Deutsche Briefmarke) vorgenommen und systhematisch abgearbeitet. Dabei habe ich alles was Commonsfähig war nach Commons transferiert. Nun blieb am Ende nach vielen Stunden Arbeit nichts mehr übrig, das heißt, keine Datei nutzt mehr diese Lizenzvorlage. Da deutsche Briefmarken aber auch in Zukunft ihren Platz auf den Commons finden, wäre zu überlegen ob man den Lizenzbaustein nicht gleich komplett abschafft. Was meint ihr? --WikijunkieDisk.(+/-)05:34, 20. Sep. 2011 (CEST)
Wenn Du meinst. Diese Ansicht über Briefmarken stützen wir hier auf ein Urteil des LG München I. Ziemlich schwach, während nämlich die Literatur nahezu einheitlich gegen eine Anwendung des § 5 UrhG auf Briefmarken plädiert.-- ıpɐɥns21:59, 20. Sep. 2011 (CEST)
Wir richten uns nunmal nach der Rechtsprechung (auch wenns nur ein LG-Urteil ist) und nicht nach solcher Literatur, die freie Interpretationen der Rechtstexte darstellt. Zumal der Interpretation des LG München auch nichts hinzuzufügen oder zu widersprechen ist. --WikijunkieDisk.(+/-)23:09, 20. Sep. 2011 (CEST)
Dass amtliche deutsche Briefmarken gemeinfrei sind, ist hier seit Jahren Konsens. Wieso genau nochmal sollen wir jetzt daran etwas ändern?
BTT: Ich bin ja nicht unbedingt ein großer Freund der Variante "so wenig Lizenzbausteine wie möglich". Es gibt immer irgendwas, das doch nicht nach Commons kann... -- Chaddy · D – DÜP –01:02, 21. Sep. 2011 (CEST)
Nur weil hier etwas Konsens ist, heißt es nicht, dass es richtig ist. Man versucht sich hier einfach nur an irgendetwas festzuhalten, was von der Literatur seit Jahren und nahezu einstimmig kritisiert wird. Es ist daher schon aus Gründen der Vorsicht geboten der für einen schlechteren, also das Urheberrecht eines anderes bewahrenden, Ansicht zu folgen. Erst wenn eine hochrichterliche Entscheidung diesbezüglich ergeht, kann man wirklich darauf vertrauen. Dies liegt hier nicht vor. -- ıpɐɥns17:13, 21. Sep. 2011 (CEST)
Man sollte die Vorlage tatsächlich löschen, da sie vollständig durch Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk abgedeckt wird (sie rekurriert ja ebenfalls auf § 5 UrhG) und nicht mehr verwendet wird. --cwbm 16:53, 23. Sep. 2011 (CEST)
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren15 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Wie der Fall mit dem Logo Datei:Klaus-Tschira-Stiftung Logo.svg zeigt, tut die Vorlage genau das nicht, wofür sie gedacht ist: Die Rechteinhaber besänftigen. Das war der einzige Grund, weshalb dieser Baustein eingeführt wurde und weshalb von rtc verboten wurde, den eigentlichen urheberrechtlichen Status der Logos auf den Bildbeschreibungsseiten zu erwähnen (würden wir das tun, hätte man denen von der Stiftung wenigstens nicht auch noch erklären müssen, was Sache ist). Insofern ist diese Vorlage ein Witz. Es wird Zeit, dass wir diese endlich wieder abschaffen... -- Chaddy · D – DÜP –01:27, 23. Sep. 2011 (CEST)
Nun, weil ein Rechteinhaber das nicht versteht, müssen die vielen anderen Rechteinhaber die bereits dadurch besänftigt wurden nicht unser System aushebeln. Und wenn ein Link alles klärt, warum denen dann nicht den Link auf der BD geben? Soviel zum aktuellen Fall. Allgemein: ich kenne den "alten" Status gar nicht. Nach Lesen der alten LD seh ich nur, dass eine solche Vorlage (im Gegensatz zur Kombi PD-SH und Logo) seitens der Foundation und von Anwälten dringend empfohlen wurde (inwieweit das heute noch gilt, weiß ich nicht). Was wäre also dann die Lösung? -- Quedel16:55, 23. Sep. 2011 (CEST)
Der alte Status war PD-SH + Logo. Wo wurde von Anwälten (und von welchen?) empfohlen, so einen Baustein zu basteln und die Benutzer anzulügen? -- Chaddy · D – DÜP –22:16, 23. Sep. 2011 (CEST)
„sondern auch Richtung OTRS, Wikimedia-Foundation und deren beauftragte Anwaltskanzlei abgeklärt.“ (Benutzer -jha-)
„Weil die Anwälte gesagt haben: Entweder kommt der PD-Hinweis weg oder sie empfehlen der Foundation, in Deutschland sämtliche Logos löschen zu lassen,“ (dto.)
„als mein bekannte anrief (ist Anwalt in Sachen Urheberrecht) und mir die Richtigkeit bestätigte.“ (Christian Bier)
„Die neue Vorlage ist unbedingt notwendig, um ein Stück mehr Rechtssicherheit im Bereich der Logos zu erreichen.“ (Raymond)
Liest hier noch jemand mit ;-) ? Ich stoße gerade auf diese Diskussion, weil ich in Datei:Ebm 09 logo greentech cmyk jpg tmb.jpg die hier diskutierte Vorlage entdeckte. Zuvor hatte ich in ebm-papst die Größe dieses Logos von miniatur auf 90px verkleinert, weil es auf meinem Bildschirm - so wie hier eingebunden - echt "bollig" daherkam (Frage am Rande: Gibt es auch eine Möglichkeit, Bilddateien kleiner als "miniatur" relativ zur Bildschirmgröße einzubinden?). Urheber der Logo-Datei ist das Unternehmen ebm-pabst selbst. Und dieses Unternehmen schreibt nun per Vorlage vor, wann dieses Logo in Wikipedia und drüber hinaus verwendet werden darf. Dieses Logo ist in WP nur auf Artikel des Unternehmens eingebunden. Dann meine ich: Logo aus dem Artikel mit dem Hinweis "Enzyklopädische Relevanz des Logos begründet Inanspruchname von Marken- und Schutzrechten in WP nicht" entfernen. F.00:19, 12. Okt. 2011 (CEST)
Gegen Begriffsstutzigkeit ist wohl noch kein Mittel gewachsen. Mir geht's nicht um das Aussehen des Logos ... F.01:53, 12. Okt. 2011 (CEST)
Obwohl ich das Problem nicht wirklich verstehe, will ich aus reiner Höflichkeit dennoch versuchen hier zu antworten. Die Relevanz des Logos ist nicht abhängig davon ob es geschützt ist oder nicht. Der Gegenstand des Logos muss relevant sein, damit das Logo trotz Schutzes hier gehostet und verwendet werden darf. --cwbm 13:15, 12. Okt. 2011 (CEST)
Brauchen auch keine, weil sie nicht urheberrechtlich geschützt sind. --cwbm 14:10, 12. Okt. 2011 (CEST)
Ja eben, dieses tolle Herumgeeier ist Blödsinn. Ich mache prinzipiell PD-Schöpfungshöhe dran. Wären wir doch bei Persönlichkeitsrechten nur annähernd so genau. Aber da gehts ja nur um Menschen...--Marcela14:32, 12. Okt. 2011 (CEST)
Ganz ruhig Ralf, bald kommt der Tag, da müssen wir uns auc drüber streiten, ob der Mensch darauf nur "Beiwerk" ist und das Foto ohne Erlaubnis hochgeladen werden darf oder ob er doch so prominent im Bild ist, dass wir eine OTRS-Freigabe von jenem unbekannten Menschen brauchen. --Quedel14:42, 12. Okt. 2011 (CEST)
Die OTRS- Freigaben für RaeB wurden ja ersatzlos abgeschafft, hatten wir alles schon. Damals konnten wir noch stolz sagen, daß Wikipedia in Hinsicht Persönlichkeitsrechte bei Bildern sauber ist. --Marcela14:45, 12. Okt. 2011 (CEST)
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ich hätte gerne einen parameter für die Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe, der den nocommons-baustein ausblendet. ansonsten können solche sehr wohl commons-geeigneten dateien nicht per commonshelper oder bot übertragen werden. das könnte in etwa so aussehen: {{#ifeq:{{{Commons|}}}|ja||{{NoCommons}}}} --Akkakk 22:30, 3. Sep. 2011 (CEST)
Sowas hatte ich mir auch schon überlegt. Ich ersetze dazu je nach Fall (per Klick) {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} durch {{#ifeq: {{LOCALTIME}} | {{subst:LOCALTIME}} | {{Bild-frei}} | {{NC}} {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} }}. Damit kann ich die Datei mittels CommonsHelper transferieren. Mittels Nulledit wird anschliessend wieder der Ursprungszustand + NowCommons angezeigt.
Finde ich eher unnötig: einfach CH ohne TUSC zum Generieren des Beschreibungtextes verwenden und hochladen. Alternativ eben kurzzeitig die Lizenz durch die COM-Lizenz ersetzen ({{PD-ineligible}}).
Oder wir führen eben doch einen solchen Parameter ein. Er hätte dann genau die entgegengesetzte Wirkung von jenem hier diskutierten bei den freien Lizenzen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:21, 4. Sep. 2011 (CEST)
Wobei ich die Frage stelle, ob der CH dann trotzdem transferiert. Ist nur die noCommons-Vorlage in der Blacklist oder auch Bild-PD-SH? Nur im ersteren Fall würde diese Aktion was bringen. -- Quedel22:14, 4. Sep. 2011 (CEST)
Da ich zumeist nach Kategoriebäumen transferiere, unterscheide ich da nicht (und würde auch nicht klappen). --Leyo10:13, 20. Sep. 2011 (CEST)
In die Vorlage einbasteln kann mans ja, ob man direkt die bestehenden Dateien ändert muss nicht sein (solange man eh nicht dran rumbastelt). -- Quedel17:51, 3. Okt. 2011 (CEST)
Ja, wieso nicht, auch wenn die betreffenden Dateien zumeist nicht mehr lange lokal existieren. Per CatScan lassen sich die Dateien auch praktisch erfassen. --Leyo22:50, 16. Okt. 2011 (CEST)
Könnte/sollte man statt der „Kategorie:Datei:Commonsfähig“ eher etwas in der Art „Kategorie:Datei:Commonsfähige Logos“ nehmen? Würde ich zumindest übersichtlicher finden... --Brackenheim23:32, 26. Okt. 2011 (CEST)
CH nimmt keine mit {{Bild-LogoSH|Commons=Ja}} markierten Logos an: „This image has no verificable good license, and can thus not be uploaded to commons through this tool.“. Kann man die Vorlage so umändern, dass bei „Commons=ja“ gleich {{PD-textlogo}} und {{Trademarked}} o. Ä. da steht? Oder spinnt CH wieder mal nur bei mir? Grüße --Brackenheim13:11, 2. Nov. 2011 (CET)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren8 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich schlage vor, eine Spalte mit der entsprechenden Lizenzvorlage bei Commons zu ergänzen, wo es eine gibt. Meinungen dazu? --Leyo11:11, 6. Dez. 2011 (CET)
Ich war mal so frei und habe prominent oben die beiden wichtigen Seiten auf Commons verlinkt. Es gibt durchaus die Gefahr, dass wenn wir beide angeben, es vermehrt zu Probleme kommt, weil die falsche Vorlage verwendet wird mit dem Hinweis "steht doch da". Wobei ich grundsätzlich dieser Idee offen gegenüber stehe, nur halt man müsste klar erkennen, dass es diesen Vorlagensyntax hier auf de.wp nicht gibt. --Quedel16:44, 6. Dez. 2011 (CET)
Dann müssten wir die Zielgruppe rausfinden für diese Angaben. Die versierten Wikinutzer können mit der ersten Fassung was anfangen, die unversierten aber nur was mit der zweiten. Dann könnte man die Kenner aber auch gleich direkt nach Commons schicken zum Suchen. Ist halt die Frage "für wen ists gedacht"? --Quedel23:59, 6. Dez. 2011 (CET)
Vielleicht versierte Benutzer, die sich nicht speziell mit Bildlizenzen auskennen. :-) Eine Alternative wäre, die Commonsversion (sofern vorhanden) auf den Vorlagen (mit <noinclude>-Tags) oder in den Lizenzkategorien anzugeben. --Leyo00:06, 7. Dez. 2011 (CET)
Commonsverschieber sollten eigentlich auch so wissen, was sie tun. Wer nicht mehr hier hochlädt, macht das auf Commons, der braucht hier keine Hilfe. Nur die wenigen, die hier hochladen, die werden verunsichert. --Marcela10:17, 7. Dez. 2011 (CET)