Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim
Das FFH-Gebiet Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6417-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 12. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet festgelegt. Das FFH-Gebiet ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. LageDas rund 713 Hektar große FFH-Gebiet gehört zu den Naturräumen 145-Vorderer Odenwald, 225-Hessische Rheinebene und 226-Bergstraße innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 14-Odenwald, Spessart und Südrhön und 22-Nördliches Oberrheintiefland. Es liegt östlich von Laudenbach und Hemsbach und erstreckt sich über die Markungen von drei Städten und Gemeinden:
Beschreibung und SchutzzweckEs handelt sich um den bewaldeten Westrand des Odenwaldes mit eingestreuten Grünlandinseln unterschiedlicher Größe. Eine Besonderheit des Gebiets sind die zwei kanalisierten Wasserläufe der Weschnitz in der Rheinebene mit je ca. sieben Kilometer Länge. LebensraumtypenGemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 12. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:
ArteninventarFolgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind nach der Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12. Oktober 2018 (FFH-Verordnung) für das Gebiet gemeldet:
Zusammenhängende SchutzgebieteDas FFH-Gebiet liegt bis auf die zwei kanalisierten Wasserläufe der Weschnitz sowohl im Landschaftsschutzgebiet 2.26.043-Bergstraße-Nord und im Naturpark Neckartal-Odenwald. Folgende Naturschutzgebiete liegen innerhalb des FFH-Gebiets: Siehe auchWeblinks
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