WehrmedizinalamtDas Wehrmedizinalamt wurde ein Jahr nach Ernennung der ersten Soldaten der Bundeswehr am 1. Oktober 1956 aufgestellt. Es hatte drei Abteilungen:
Außerdem waren dem Wehrmedizinalamt die Röntgenschirmbildzüge unterstellt. Das Wehrmedizinalamt war eine dem Bundesminister der Verteidigung nachgeordnete militärische Dienststelle und war mit zentralen sanitätsdienstlichen Aufgaben betraut. Mit dem Aufbau der Streitkräfte, insbesondere des Sanitätsdienstes, wuchs der Aufgabenumfang des Amtes. Ein Ausbau war unvermeidlich, die dem erweiterten Auftrag angemessene Umgliederung wurde am 1. Februar 1965 beendet, gleichzeitig wurde das Amt in Sanitätsamt der Bundeswehr (SanABw) umbenannt.[1] AmtschefsDie Amtschefs des Wehrmedizinalamtes waren allesamt Angehörige des Heeres.[1]
Einzelnachweise
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