WasserwirtschaftsamtEin Wasserwirtschaftsamt ist eine Fachbehörde, die für die regionale Wasserwirtschaft in einem bestimmten Gebiet verantwortlich zeichnet. FunktionDie Wasserwirtschaftsämter haben mittelbare und unmittelbare Aufgaben. Mittelbar sind sie zuständig bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung der Bürger durch die Gemeinden, bei wasserbaulichen Maßnahmen sowie bei sonstigen Benutzungen der Gewässer durch Industrie, Gewerbe und Privatpersonen. Unmittelbar sind sie zuständig als Träger öffentlicher Belange, als Genehmigungsbehörde im Verwaltungsverfahren nach dem Wasserrecht, als informierende und beratende Fachbehörde sowie bei staatlichen Zuwendungsverfahren. Unmittelbar sind die Wasserwirtschaftsämter zuständig für Bau und Unterhaltung von Gewässern, soweit es sich nicht um Bundeswasserstraßen oder Gewässer von Verbänden oder in Privatbesitz handelt. In Deutschland nehmen sie die Aufgaben der unteren Wasserbehörde im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes wahr. Die Funktionen und Aufgaben unterscheiden sich jedoch teilweise in den Bundesländern. PersonalBei den Wasserwirtschaftsämtern sind Fachleute unterschiedlichster Berufsgruppen des Bauwesens, der Landschaftspflege, der Naturwissenschaften, des Wasserbaus, sowie Verwaltungspersonal beschäftigt. AufgabenDie Wasserwirtschaftsämter sind Ansprechpartner für die Kommunen, Gewerbetreibende und Bürger, wenn es um ihr Wasser in der Region geht. Sie sind u. a. unmittelbare Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Wasserwirtschaftsämter beraten auch andere Fachbehörden und erstellen für diese Gutachten zu wasserwirtschaftlich relevanten Fragestellungen, beraten und informieren aber auch die Kommunen und einzelne Bürger. Auch die Erhebung und Auswertung von hydrologischen, gewässergüterelevanten und gewässerökologischen Daten (siehe auch: Ökologie) zur Beschaffenheit der Oberflächengewässer und des Grundwassers gehört zu ihrem Aufgabenbereich. Daten zur Hydrologie werden u. a. im Hochwassernachrichtendienst verwendet. Fachbereiche sind:
GeschichteVorgänger der Wasserwirtschaftsämter in Deutschland waren die Wasserbauverwaltungen des 19. Jahrhunderts in Preußen und Bayern[1] sowie regionale Bauämter, die um das Jahr 1900 für die Entwässerung und den Schutz vor Hochwasser eingerichtet wurden.[2] Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft führte die Behördenbezeichnung Wasserwirtschaftsamt 1939 ein, indem mit einem Erlass vom 11. August 1939 die Kulturbauämter in Wasserwirtschaftsämter umbenannt wurden.[3] Im Laufe der Entwicklung des Umweltschutzes erfolgte zum Ende des 20. Jahrhunderts eine Zusammenlegung mit Fachbehörden, die ähnliche Aufgaben hatten: So entstanden um 1990 in Niedersachsen die Staatlichen Ämter für Abfall- und Wasserwirtschaft. Struktur in der Bundesrepublik DeutschlandIn den vielen Bundesländern sind die Aufgaben an die zuständigen Umweltämter bzw. Umweltbehörden übertragen worden.
SchweizIm Kanton Bern wurden zuletzt das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA) und das Wasserwirtschaftsamt (WWA) zum Amt für Wasser und Abfall (AWA) vereinigt. Literatur
WeblinksEinzelnachweise
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