WahlrechtskommissionDie Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit, kurz Wahlrechtskommission, war ein vom Deutschen Bundestag gem. § 55 Bundeswahlgesetz eingesetztes Gremium, dessen Arbeit im 19. Deutschen Bundestag 2021 begonnen und im 20. Deutschen Bundestag 2023 abgeschlossen wurde.[1] 19. LegislaturperiodeDer 19. Deutsche Bundestag setzte die Wahlrechtskommission am 22. April 2021 ein. Sie konstituierte sich am 23. Juni 2021 und legte am 30. September 2021 ihren Zwischenbericht vor.[2] Mit dem Ende der Legislaturperiode endete auch die Arbeit der Wahlrechtskommission. Mitglieder
* Obleute 20. LegislaturperiodeVom 20. Deutsche Bundestag wurde die Wahlrechtskommission am 16. März 2022 wieder eingesetzt, um die Arbeit aus der vorhergehenden Legislaturperiode fortzusetzen. Die Kommission wurde vergrößert und der Arbeitsauftrag präzisiert. ArbeitsauftragDie Kommission sollte sich mit den folgenden Themen beschäftigen:
Alle Sitzungen waren öffentlich und wurden per Livestream übertragen. Am 1. September 2022 legte die Wahlrechtskommission einen Zwischenbericht vor,[3] am 12. Mai 2023 den Abschlussbericht.[4] VerlaufDie Kommission nahm ihre Arbeit am 7. April 2022 auf.[5] Dabei gab es zunächst Unstimmigkeiten darüber, welches Thema als erstes besprochen werden sollte, da die Union der Bundestagsverkleinerung Priorität einräumen wollte.[6] Am 28. April 2022 befasste sich die Kommission zunächst mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre,[7][8] am 12. Mai 2022 mit der gleichberechtigten Repräsentanz von Männern und Frauen.[9] In den folgenden drei Sitzungen am 19. Mai [10], 2. Juni[11] und 23. Juni 2022[12] ging es schließlich um verschiedene Möglichkeiten den Bundestag zu verkleinern. In der Sitzung am 7. Juli 2022 wurde ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachtes Eckpunktepapier für die Ausarbeitung des Zwischenberichts verabschiedet. Inhalt war ein allgemeiner Bericht über die Arbeit der Kommission und ein Bericht über den Sachstand, die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine geänderte Zuteilung von Direktmandaten.[13] Mit der Übergabe des Abschlussberichts an die Bundestagspräsidentin war die Arbeit der Kommission beendet. MitgliederDie Kommission setzte sich aus 26 Mitgliedern zusammen. Davon waren jeweils die Hälfte Mitglied des Deutschen Bundestages und Sachverständige. Von ersteren gehörten vier der SPD-Bundestagsfraktion an, drei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, je zwei der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Bundestagsfraktion und je eines der AfD-Bundestagsfraktion und der Linksfraktion. Die beiden Vorsitzenden Johannes Fechner und Nina Warken wurden von der Kommission einstimmig gewählt.
* Obleute Weblinks
Einzelnachweise
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