Wahlen in SerbienDie Republik Serbien ist seit 1990 eine parlamentarische Demokratie. Die Gesetzgebung geht vom Parlament (Народна скупштина/Narodna skupština) aus, daneben hat auch der Präsident (Председник/Predsednik) einige Befugnisse. ParlamentswahlenDie 250 Abgeordneten des Einkammerparlaments (Narodna skupština Republike Srbije) werden alle vier Jahre gewählt.
PräsidentschaftswahlenDer Präsident wird alle fünf Jahre gewählt.
ReferendaAm 28./29. Oktober 2006 wurde ein Referendum über die neue Verfassung abgehalten. KommunalwahlenKommunalwahlen finden häufig zeitgleich mit landesweiten Wahlen statt. WahlkommissionDie Zusammensetzung, Befugnisse und Aufgaben der Republikwahlkommission Serbiens (Републичка изборна комисија/Republička izborna komisija) sind in den Artikeln 28 bis 35 des Gesetzes über die Wahl von Volksabgeordneten geregelt. ZusammensetzungDie ständige Besetzung der Kommission besteht aus einem Präsidenten und 16 anderen Mitgliedern, außerdem aus einem Sekretär und einem Statistik-Beauftragten, die kein Stimmrecht haben. Der Präsident und die Kommissionsmitglieder werden von Abgeordneten vorgeschlagen und vom Parlament für eine Dauer von vier Jahren ernannt. Für die Dauer von Wahlen wird die Kommission um einen Vertreter je zugelassener Wahlliste (Parteienliste) erweitert. Der Präsident, die Kommissionsmitglieder und der Sekretär haben je einen Stellvertreter. Der Präsident und die Kommissionsmitglieder sowie ihre Stellvertreter müssen Juristen sein und dürfen nicht miteinander verwandt sein. Aufgaben
WeblinksWikisource: Gesetz über die Wahl von Volksabgeordneten – Quellen und Volltexte (serbisch)
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