Für die Walkmühlen gab es vielerorts auch die Bezeichnung Vollmühle. Dieser Begriff stammt von dem lateinischen Wort fullo, der Walker. Von daher wäre die Schreibweise Follmühle zutreffender. Die Schreibweise mit V assoziiert aber, dass etwas Vollständiges hergestellt wurde. In den Tuchwalkmühlen oder Vollmühlen wurden Wollstoffe in einem warmen und feuchten Zustand durch Schieben, Quetschen und Stampfen so zu einem zusammenhängenden Körper verfilzt, dass eine glatte Oberfläche entstand. Auf diese Weise wurden die Fäden des Gewebes vollständig versteckt, um dadurch den Stoff leicht Wasser abweisend zu machen. Wir kennen heute einen solchen Stoff noch als Loden. Weiterhin wurden andere Stoffe wie zum Beispiel Leinen leicht gewalkt, um sie geschmeidiger zu machen.[3]
Die Quellenlage über die Vollmühle ist nicht sonderlich reich. 1758/59 wird die Vollmühle im Strundorf im Besitz von Dietrich Kierdorff geführt. Im Protokoll für den Strunderbach erscheint 1773 als Eigentümer für die Tuch-Walkmühle im Strundorf Gerhard Paffrath als Eigentümer. Danach wurde die Mühle in eine Ölmühle umgewandelt, wobei das Datum dafür unbekannt ist. Während der so genannten Franzosenzeit wurde hier – wie auch in anderen Mühlen – zeitweilig auch Tabak gemahlen (Priesmühle). Nach 1826 betrieb sie Georg Wilhelm Siller mit einem unterschlächtigen Rad als Öl- und Gerstenschälmühle. Noch vor dem Ende des 19. Jahrhunderts brannte ein Teil des Mühlengebäudes ab, das allerdings noch bis um 1912 gestanden haben muss. Spätere Aufnahmen zeigen an dieser Stelle kein Gebäude mehr.[1]
↑Wilhelm Fabricius: Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz; Zweiter Band: Die Karte von 1789. Einteilung und Entwicklung der Territorien von 1600 bis 1794; Bonn; 1898
↑Alexander August Mützell, Leopold Krug (Hrsg.): Neues topographisch-statistisch-geographisches Wörterbuch des preußischen Staats. Erster Band. A–F. Bei Karl August Kümmel, Halle 1821 (Digitalisat).
↑Friedrich von Restorff: Topographisch-Statistische Beschreibung der Königlich Preußischen Rheinprovinzen. Nicolaische Buchhandlung, Berlin/Stettin 1830 (Digitalisat).
↑Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845 (Digitalisat).
↑Die Gemeinden und Gutsbezirke der Rheinprovinz und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871 bearbeitet und zusammengestellt vom Königlichen Statistischen Bureau. In: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. BandXI, 1874, ZDB-ID 1467523-7 (Digitalisat).
↑Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlichen statistischen Bureau. In: Königliches statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. BandXII, 1888, ZDB-ID 1046036-6 (Digitalisat).
Literatur
Feststellung und Ordnung für den Strunderbach, gedruckt bei Chr. Illinger, Bergisch Gladbach o. J., (es handelt sich um die Bachordnung und das Bachprotokoll von 1823 nach einer Kopie von 1854)
Frank Schulte: Die Mühlen an der Strunde, Bergisch Gladbach, 1979, ISBN 3-932326-02-4
Herbert Nicke: Bergische Mühlen, Auf den Spuren der Wasserkraftnutzung im Land der tausend Mühlen zwischen Wupper und Sieg, Wiehl 1998, S. 246, ISBN 3-931251-36-5