VertragskassennummerDie Vertragskassennummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (kurz VKNR) identifiziert Krankenkassen für Abrechnungszwecke. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 15 der 1. Änderung des Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 des Bundesmantelvertrages Ärzte vom 1. Juli 2018). Die VKNR ist wie folgt aufgebaut:
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