Vertrag von Paris (1857)Der Vertrag von Paris beendete den Neuenburgerhandel zwischen Preußen und der Schweiz. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. verzichtete endgültig auf seine Rechte am Fürstentum Neuenburg (Neuchâtel) und der Grafschaft Valangin. Das Abkommen wurde am 26. Mai 1857 in Paris unterzeichnet und bedeutete für Preußen eine schwere diplomatische Niederlage. Geschichte1707 hatten sich die neuenburgischen Stände nach dem Aussterben des bis dahin herrschenden Fürstenhauses Orléans-Longueville für den König von Preußen als neuen Landesherren entschieden. 1805 wurde das Fürstentum französisch, kam aber 1815 gemäß den Bestimmungen des Wiener Kongresses zurück an Preußen. Gleichzeitig trat Neuenburg im selben Jahr als Kanton der Schweizer Eidgenossenschaft bei, blieb jedoch ein mit Preußen in Personalunion verbundenes Fürstentum. Am 1. März 1848 kam es zu einer Revolution, in deren Folge Neuenburg zur Republik erklärt wurde. Der preußische König war damit nicht einverstanden, verzichtete aber auf die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung seiner ererbten Rechte. In einem Putsch im Sommer 1856 versuchten royalistische Kräfte die Herrschaft des preußischen Königs wiederherzustellen. Der Aufstand wurde durch republikanische Milizen niedergeschlagen. Er forderte 8 Tote und 26 Verwundete, 667 Royalisten wurden gefangen genommen. Preußen verlangte die sofortige Freilassung der Gefangenen, die der Schweizer Bundesrat jedoch nur unter Bedingungen gewähren wollte; Hauptforderung war der Verzicht Preußens auf seine Rechte. Am 13. Dezember 1856 brach Preußen seine diplomatischen Beziehungen zur Schweiz ab und ordnete für den 2. Januar 1857 die Mobilmachung von 150.000 Mann an. Frankreich ergriff für Preußen Partei und Napoléon III. vermittelte Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien, nachdem Großbritannien eine Unterstützung der Eidgenossenschaft signalisierte. Am 26. Mai kam es in Paris zur Unterzeichnung eines Sechsmächteabkommens. Die Unterzeichner waren:
Der Vertrag wurde am 16. Juni 1857 ratifiziert und trat am selben Tag in Kraft. Die preußische Krone verlor damit ein Territorium von ca. 14 Quadratmeilen. Der König von Preußen behielt aber den Titel eines Fürsten von Neuenburg. InhaltDer acht Artikel umfassende Vertrag wurde von den Bevollmächtigten von Österreich, Frankreich, Großbritannien, Russland, Preußen und der Eidgenossenschaft unterzeichnet und besiegelt. Der König von Preußen verzichtete für sich und seine Erben auf die Rechte am Fürstentum Neuenburg und die Grafschaft Valangin. Neuenburg blieb ein Mitglied der Schweizer Eidgenossenschaft. Die Kosten für die Ereignisse trug die Schweiz. Für die Gefangenen wurde eine Generalamnestie erlassen und weder die Personen noch der Kanton hatten Anspruch auf Schadenersatz. Eingezogene Kapitalien und Einkünfte aus Stiftungen durften nicht zweckentfremdet werden. Auszug aus dem Vertrag «betreffend die Erledigung der Neuenburger Angelegenheit» 26. Mai 1857
– Systematische Sammlung des Bundesrechts: SR 0.193.11 «Vertrag betreffend die Erledigung der Neuenburger Angelegenheit» (deutsche Übersetzung).[1] Literatur
Einzelnachweise
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