Vertrag von AbujaDer Vertrag von Abuja (auch: Vertrag zur Gründung der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft; englisch: Abuja Treaty Establishing the African Economic Community) ist ein internationaler Vertrag, der unter anderem die Gründung der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft vorsah. Im Mai 1994 trat der Vertrag in Kraft, nachdem er von einer ausreichenden Zahl von Staaten ratifiziert wurde.[1] KontextBereits im Jahr 1963 wurde mit der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) eine bedeutende internationale Organisation geschaffen, der fast alle afrikanischen Staaten angehörten. Die OAU verfolgte das Ziel, den Kolonialismus endgültig zu überwinden und eine stärkere Einheit und Zusammenarbeit zwischen den vielen, jungen Nationalstaaten Afrikas herzustellen. In diesem Rahmen strebte die OAU die Gründung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums an.[2] Diese Bemühungen fanden im Aktionsplan von Lagos (Lagos Plan of Action) Ausdruck, der 1980 von der OAU beschlossen wurde und regionale Wirtschaftsgemeinschaften als Grundstein für die wirtschaftliche Entwicklung und Einigung des Kontinents ansah. Dieser Ansatz wurde bei der 27. Ordentlichen Sitzung der OAU in Abuja weiterverfolgt und schließlich am 3. Juni 1991 im Vertrag von Abuja festgehalten. InhaltDer Vertrag von Abuja enthält in 106 Artikeln eine Reihe von Maßnahmen und Plänen zur langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung des afrikanischen Kontinents. Der Vertrag wurde von 51 Staatsoberhäuptern mitgetragen. Bereits in Artikel 2 wird die Gründung der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft bekanntgegeben. Im Artikel 4 werden die Ziele der Organisation folgendermaßen definiert:
Auch die Umsetzung der Vision eines wirtschaftlich geeinten Afrikas wird in dem Vertrag umrissen und soll in sechs Stufen umgesetzt werden:
Nach dem Vertrag von Abuja soll dieser Sechs-Punkte-Plan bis 2034 umgesetzt sein.[3][4] Einzelnachweise
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