Die Verkehrsberuhigten Zonen in Österreich sind die Fußgängerzone , die Schulstraße , die Wohnstraße , die Begegnungszone und die Fahrradstraße . Sie sind in der Straßenverkehrsordnung im Wesentlichen in den §§ 67 und 76a bis 76d geregelt.
Geschichte
Die älteste Regelung für eine verkehrsberuhigte Zone, die Fußgängerzone , wurde unter SPÖ -Verkehrsminister Erwin Lanc mit der 6. StVO-Novelle 1976 geschaffen.[ 1]
Als Nächstes folgte 1983 die Wohnstraße unter seinem unmittelbaren Nachfolger Karl Lausecker (ebenfalls SPÖ).[ 2]
Dreißig Jahre lang blieb der österreichische straßenverkehrsrechtliche Werkzeugkasten zur Verkehrsberuhigung auf diese beiden Konstrukte beschränkt. Erst 2013 wurden unter Verkehrsministerin Doris Bures (wieder SPÖ) gleichzeitig die Begegnungszone und die Fahrradstraße eingeführt.[ 3]
Unter Verkehrsministerin Leonore Gewessler von den Grünen wurde schließlich 2022 mit der Schulstraße die jüngste Regelung hinzugefügt.[ 4]
Gegenüberstellung
Fußgängerzone [ 5]
Schulstraße [ 6]
Wohnstraße [ 7]
Begegnungszone [ 8]
Fahrradstraße [ 9]
Gültigkeit
Dauerhaft
Nur zu bestimmten Zeiten
Dauerhaft
Dauerhaft
Dauerhaft
Spielen auf der Straße
nein
nein
ja
nein
nein
Gehen auf der Fahrbahn
ja
ja
ja
ja
nein
Radfahren
Fahrräder müssen geschoben werden
ja
ja
ja
ja
Öffentlicher Verkehr
ja
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
ja
ja
ja
Straßendienst Müllabfuhr öffentlicher Sicherheitsdienst Strafvollzugsverwaltung Feuerwehr
ja
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
ja
ja
Dringende Reparaturen
ja
nein
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
ja
Krankentransporte
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Anrainer
nein
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Schülertransporte
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Pannenhilfe
Nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Andere Fahrzeuge
nein
Halten
Nur für erlaubte Fahrzeuge
ja
ja
ja
ja
Parken[ 10]
Nur auf gekennzeichneten Flächen
Nur auf gekennzeichneten Flächen
Höchstgeschwindigkeit
Schrittgeschwindigkeit
Schrittgeschwindigkeit
Schrittgeschwindigkeit
20 (selten 30) km/h
30 km/h
Einzelnachweise
↑ Bundesgesetz vom 7. Juli 1976, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (6. StVO-Novelle) , BGBl. Nr. 412/1976
↑ Bundesgesetz vom 3. März 1983, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (10. StVO-Novelle) , BGBl. Nr. 174/1983
↑ Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle) , BGBl. I Nr. 39/2013 vom 25. Februar 2013
↑ Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle) , BGBl. I Nr. 122/2022 vom 27. Juli 2022
↑ § 76a Straßenverkehrsordnung 1960
↑ § 76d Straßenverkehrsordnung 1960
↑ § 76b Straßenverkehrsordnung 1960
↑ § 76c Straßenverkehrsordnung 1960
↑ § 67 Straßenverkehrsordnung 1960
↑ § 23 (2a) Straßenverkehrsordnung 1960