Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr
Der Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB) ist eine berufspolitische Vertretung der in der Bundeswehr tätigen Arbeitnehmer und Auszubildenden sowie der Beschäftigten der privatisierten Bereiche der Bundeswehr. Sein Zweck ist die Wahrung und Förderung der beruflichen, sozialen und rechtlichen Belange seiner Mitglieder. GliederungDer VAB hat 8 Landesverbände in den Bundesländern und über 120 Standortgruppen im gesamten Bundesgebiet und im Ausland. Er ist Mitglied im dbb deutschen beamtenbund. Die 8 Landesverbände gliedern sich wie folgt:
Sein oberstes Organ ist der Verbandstag; er tritt im Zeitraum von fünf Jahren zusammen und bestimmt die Richtlinien für die Verbandsarbeit. Dem Bundesvorstand gehören 25 Kollegen an. Der Geschäftsführende Vorstand, durch den die laufenden Geschäfte des Verbandes geführt werden, besteht aus neun Mitgliedern, u. a. dem Bundesvorsitzenden. AufgabenDer VAB versteht sich in erster Linie als Interessenvertretung für seine Mitglieder in der gesamten Bundeswehr. Er vertritt diese Interessen im Hauptpersonalrat, in den Bezirkspersonalräten sowie in örtlichen Personalräten. Der VAB ist als reine Fachgewerkschaft ausschließlich auf die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Bundeswehr ausgerichtet. VorstandSeit dem 19. Oktober 2010 ist Herbert Schug als Bundesvorsitzender gewählt. Der VAB ist gemäß Satzung Mitgliedsgewerkschaft des DBB Beamtenbund und Tarifunion. Weblinks |