Universalität (von lateinisch universus, „gesamt“ und spätlat. universalitas, „Gesamtheit“[1]) bezeichnet räumliche und zeitliche Unveränderlichkeit, außerdem die Generalisierbarkeit und den umfassenden Charakter von Wissen, Bildung und wissenschaftlichen Aussagen.[1]
In verschiedenen Wissenschaften und Bereichen ist der Begriff Universalität unterschiedlich belegt:
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c Wissens-Center: Universalität in der Bertelsmann Lexikothek Online (Großes Fremdwörterbuch), abgerufen am 25. April 2009.
- ↑ Peter Dudy: Menschenrechte zwischen Universalität und Partikularität. Eine interdisziplinäre Studie zur Idee der Weltinnenpolitik (= Serie Politica 1). LIT Verlag, Berlin u. a. 2002, ISBN 3-8258-5972-X.
- ↑ Jan Kropholler: Internationales Privatrecht. Einschliesslich der Grundbegriffe des internationalen Zivilverfahrensrechts. 6. neubearbeitete Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-16-148923-3, S. 156.