UmwelterklärungUmwelterklärungen sollen in kurzer Form das Umweltmanagementsystem eines Unternehmens nach außen hin darstellen sowie Kennzahlen und Umweltziele für selbiges offenlegen. Dabei soll auch eine Beurteilung über Auswirkungen auf die Umwelt abgegeben werden. Verbindlich vorgeschrieben ist eine Umwelterklärung als Teil des in der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS-Verordnung) festgelegten Umweltaudit-Systems. EntstehungDie Erklärung wird von privaten (z. B. Aktiengesellschaft oder Vereine) oder öffentlichen (z. B. Gemeinden oder Kirchen) Körperschaften verfasst. Sie werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen eines Audits erstellt und bilden die Schnittstelle dieses Audit-Systems mit der Öffentlichkeit. Für jeden an dem System eines Unternehmens oder einer öffentlichen Körperschaft beteiligten Standort wird nach der ersten Umweltprüfung und nach jeder folgenden Betriebsprüfung oder nach jedem Betriebsprüfungszyklus eine Umwelterklärung erstellt. InhaltEine Umwelterklärung soll nach einem in der EG-Öko-Audit-Verordnung beschriebenen Schema erstellt werden. Form und Umfang einer solchen Erklärung können dabei stark variieren. Jede Umwelterklärung enthält jedoch bestimmte Grundelemente und muss schriftlich veröffentlicht werden. Diese Grundelemente umfassen insbesondere Darstellungen:
Nutzen für UnternehmenUmwelterklärungen bieten einer privaten oder öffentlichen Organisation die Möglichkeit, sich positiv und umweltfreundlich darzustellen. Sie dienen dazu, die Bemühungen einer Organisation um den Umweltschutz transparent für deren Kundenkreis zu machen und sich positiv von den Mitbewerbern abzuheben. Oft führt die genaue Analyse der Umweltauswirkungen auch zu einer Kosteneinsparung, da erkannt wird, in welchen Bereichen Optimierungspotenzial vorhanden ist, wo und wie also beispielsweise sorgsamer und effizienter mit Rohstoffen und Energieträgern umgegangen werden kann. Nutzen für PrivateFür den Bürger wird eine gewisse Transparenz hinsichtlich der Umweltauswirkungen und Umweltschutzbemühungen des Unternehmens erreicht. Es wird ein Überblick über die Umweltauswirkungen in der Umweltbilanz geschaffen und öffentlich dargestellt und eine Bereitschaft zum Umwelthandeln sichtbar. Dadurch lassen sich Ansprüche an das Unternehmen zur Reduktion seiner Emissionen durch Stakeholder leichter und direkter stellen. Insgesamt besteht der Nutzen in einer offenen Unternehmenskommunikation. BeispieleEin praktisches Beispiel für eine Umwelterklärung ist die Umwelterklärung des Amtes für Stadtentwässerung der Stadt Köln. In ihr wird gezeigt, wie sich diese Organisation um den Umweltschutz bemüht. Hier ein Auszug daraus:
Dieses sind nur einige Beispiele dafür, wie sich die in einer Umwelterklärung veröffentlichten Fakten positiv auf das Image eines Unternehmens auswirken können und gleichzeitig dem Kunden einen besseren Einblick in die Arbeitsweise einer Organisation ermöglichen. Bereits 1996 hatte die Lufthansa Leitlinien zur Umweltvorsorge beschlossen, die für alle Mitarbeiter und Konzernstandorte verbindlich waren. In der Berichterstattung werden der Treibstoffverbrauch und die Emissionen dargestellt. Die Veröffentlichung zeigt, dass die Entwicklung über die Jahre auch die wirtschaftlichen Einflüsse widerspiegelt. Umweltziele und Maßnahmen sind jedoch sehr kurz dargestellt. Laut den im Jahre 2008 vorgestellten Perspektiven will die Lufthansa gegenüber dem Jahr 2006 ihren spezifischen CO2-Ausstoß um 25 Prozent bis 2020 senken.[1] KritikDa die Teilnahme am Umweltaudit-System freiwillig ist, gibt es Einschränkungen bei dem Vergleich und der Beurteilung von Unternehmen. Nur bei genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist eine Verbindlichkeit gegeben, sofern die Vorlage oder das Erstellen einer Umwelterklärung Bestandteil der Genehmigung ist. Bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und mehreren Standorten eines Unternehmens – insbesondere bei internationalen Konzernen – gestaltet sich die räumliche Abgrenzung sehr schwierig. Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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