UN-Unterausschuss zur Verhütung von FolterDer UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (englisch Subcommittee on Prevention of Torture, SPT) ist ein UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung der Bestimmungen des Fakultativprotokolls (OPCAT) zum UN-Übereinkommen gegen Folter (CAT) überwacht, welches ein präventives Besuchssystem in den Gefängnissen der ratifizierenden Staaten vorsieht. Damit wurde ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert, um zu verhindern, dass die Inhaftierten unmenschlich behandelt werden, was eine Resozialisierung erschweren würde. Bis heute haben 83 Staaten das Protokoll ratifiziert,[1] womit der Ausschuss für diese Staaten zuständig ist. Der UN-Unterausschuss SPT entspricht der Europäischen Kommission zur Verhütung von Folter, welche ihrerseits auf der Europäischen Antifolterkonvention beruht. AufgabeEs handelt sich beim UN-Unterausschuss SPT um einen nichtrichterlichen Mechanismus, der die Umsetzung des Übereinkommens in den Mitgliedstaaten überwacht. Er nahm seine Arbeit nach Inkrafttreten des Fakultativprotokolls im Februar 2007 auf. Seine Aufgaben bestehen einerseits darin, selbstständig Besuche an Orten der Freiheitsentziehung in den Mitgliedsstaaten des Fakultativprotokolls durchzuführen, andererseits unterstützt und berät er die Nationalen Präventionsmechanismen (NPM) bei ihrer Arbeit. Er verfügt über ein generelles Besuchsrecht an allen Orten, wo Personen im Freiheitsentzug sind. Er gibt Empfehlungen ab und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Freiheitsentzugs vor. Die Missachtung seiner Empfehlungen hat keine Folgen. Während seinen Besuchen steht der UN-Unterausschuss in direktem Dialog mit Regierungsvertretern, Strafvollzugspersonal, Anwälten, Ärzten und mit den Betroffenen selbst. Die Arbeitsweise und die gesammelten Informationen unterstehen dem Grundsatz der Vertraulichkeit.[2] In Deutschland war der letzte Kontrollbesuch am 8. und 12. April 2013. Der SPT hatte daraufhin Deutschland in ungewöhnlich scharfer Form darauf hingewiesen, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden die völkerrechtlichen Anforderungen nicht erfülle.[3][4] Mitglieder des SPT-AusschussesDer Ausschuss setzt sich aus 25 unabhängigen Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin und Strafvollzug zusammen, welche jeweils von den Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls vorgeschlagen und von den Vertragsstaaten mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Sie werden für vier Jahre gewählt, wobei alle zwei Jahre die Hälfte der Mitglieder ersetzt wird; Wiederwahl ist möglich.
WeblinksEinzelnachweise
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