Truppenversorgungsbearbeiter StreitkräfteDer Truppenversorgungsbearbeiter Streitkräfte (Abkürzung: TrVersBearbr SK, inoffiziell häufig auch TVB, früher: Quartiermeister) ist der Führer der Nachschubdienste in einem Verband (Bataillon oder vergleichbar) der Bundeswehr. Er „lenkt“ den Nachschub in seinem Verband. Einsatzgebiete und TätigkeitenAuf der Verbandsebene ist der TrVersBearb SK Angehöriger der Abteilung S 4 des Stabes und verantwortlich für:
TrVersBearb SK werden darüber hinaus in Brigade- und Kommandostäben eingesetzt sowie in Unterstützungsgruppen der Materialbewirtschaftung (ehemals Prüfgruppen nach § 78 BHO). Der TrVersBearb SK gehört zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee. Er trägt das Tätigkeitsabzeichen „Versorgungs- und Nachschubpersonal“. Vorgesetzte des TrVersBearb SK sind i. d. R. fachlich der Versorgungsoffizier (VersOffz) bzw. Truppenversorgungsstabsoffizier Streitkräfte (TrVersStOffz SK) und disziplinar der Stabszugführer. AusbildungDie Ausbildung zum TrVersBearb SK beinhaltet immer auch die Ausbildung zum Materialbewirtschaftungsfeldwebel oder Materialdispositionsfeldwebel sowie den Lehrgang des Zugführers der Nachschubdienste an der Logistikschule der Bundeswehr in Garlstedt. GeschichteDie Bezeichnung Streitkräfte (SK) führt der TrVersBearbr seit 2009. Mit der Einführung von Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien (SASPF) von SAP im Bereich der Materialbewirtschaftung, ist die Bezeichnung TrVersBearb SK für die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe sowie für die Militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst und Cyber- und Informationsraum gültig. In der Teilstreitkraft Marine lautet die Bezeichnung Truppenversorgungsbootsmann (TrVersBtsm). Umgangssprachlich wird oftmals die Abkürzung „TVB“ verwendet, die jedoch nicht in der Zentralen Dienstvorschrift A-425/3 „Abkürzungsmanagement“ (ehemals ZDv 64/10 „Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr“[1]) und in der „Datenbank für Abkürzungen in der Bundeswehr“ (DBAbkBw) aufgeführt ist. Siehe auchEinzelnachweise
|