Unter einem Spielertransfer im Fußball versteht man den Vereinswechsel eines Vertragssportlers, der meist gegen Geld aus einem noch laufenden Vertrag herausgelöst wird. Gerade in niederen Spielklassen wird von einem freien Transfer gesprochen, wenn der zukünftige Verein für seinen Zuwachs keine Entschädigung zahlen musste. Der so genannte Marktwert eines Spielers bietet dabei meist einen Spiegel, wie viel ein Verein durch den Erlös erzielen könnte. Wenn ein Verein einen Spieler verkaufen muss oder möchte, so setzt er ihn auf die Transferliste.
Die FIFA, in der sich weltweit alle Fußballverbände organisieren, schreibt vor, dass der Vereinswechsel eines Vertragsspielers nur innerhalb von zwei vom jeweiligen Verband festgelegten Transferperioden vollzogen werden darf. Diese erstrecken sich in den meisten Mitgliedsstaaten der UEFA sowie darüber hinaus auch im deutschen Amateursport auf die Zeiträume vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31. Januar. Im österreichischen Amateurfußball dauert die Sommerübertrittszeit 10 Tage (5. bis 15. Juli), wobei sich Spieler bis 10. Juli nachweislich beim bisherigen Verein abmelden müssen. Die Anmeldung beim neuen Verein kann vom ersten Tag der Übertrittszeit an erfolgen, wobei es letztlich der Freigabezusage durch den bisherigen Verein bedarf, welche meist auch mit einer Ablösesumme verbunden ist. In speziellen Fällen (z. B. Nachwuchsspieler) gibt es auch Bestimmungen eines so genannten „Zwangserwerbs“, wonach der neue Klub mit der Bezahlung eines vom Verband festgelegten (für die Spielklassen abgestuften) Geldbetrages einen Akteur verpflichten kann.
Sowohl im Profi- als auch Amateurbereich existiert, außer den Freigaben (auf Grund derer ein Spieler praktisch in den „Besitz“ eines neuen Vereins kommt), auch die Möglichkeit von Leihverträgen, welche auf eine gewisse (exakt festgelegte) Höchstdauer abgestimmt sind. Nach Ablauf des Leihvertrages kehrt der Spieler zu seinem vorigen Verein zurück, könnte aber entweder an den aktuellen Verein freigegeben oder auch an einen anderen transferiert werden (wobei unter gewissen Umständen eine erneute Leihe möglich ist). Auch alle Leihvertragsangelegenheiten können nur in den Übertrittszeiten erfolgen. Eine verspätete Anmeldung beim neuen Verein bzw. durch diesen beim Verband bedeutet, dass der Spieler für den nunmehrigen Verein nicht spielberechtigt ist, was praktisch dazu führt, dass der Spieler weiter bis zur nächsten Transferzeit beim „alten Klub“ bleibt.
Mit einem Übertritt zu einem neuen Verein nimmt der Spieler meist auch eine noch beim bisherigen Verein ausgefasste Verbandssperre (nach roten, gelb-roten und eventuell auch einer bestimmten Zahl von gelben Karten) mit. (Österreich: Von einer Saison zur anderen werden gelbe Karten nicht übertragen.)
Sollte ein Spieler sich überhaupt erstmals bei einem Verein anmelden, kann das jederzeit geschehen, und der Spieler ist mit der Registrierung durch den Verband meist auch sofort für alle Matches spielberechtigt. In Österreich gab es lange Zeit eine Bestimmung, wonach Spieler mit einer nach dem 20. April erfolgten Anmeldung für die laufende Saison nur mehr für Freundschaftsspiele spielberechtigt waren (eine Ausnahme bestand für Nachwuchsspieler), doch ist dieser Passus gestrichen worden.
Der Transfer im Fußball wird auch als Spielerwechsel bezeichnet.[1][2]
Situation in der Fußball-Bundesliga
In der Fußball-Bundesliga – wie auch in anderen europäischen Profi-Ligen – stiegen die Ablösesummen seit den 1990er Jahren kontinuierlich an.
Transferausgaben der Vereine der Fußball-Bundesliga von 1980 bis 2021
1 Position, auf der der Spieler vom aufnehmenden Verein auf seiner offiziellen Website gelistet wurde (Tor/Abwehr/Mittelfeld/Sturm). 2 Alter des Spielers in Jahren am Tag der offiziellen Durchführung des Transfers 3 in Mio. €. Die ursprüngliche Währung ist angegeben, sofern sie offiziell ist. Für das Umrechnen wurde der Währungsrechner auf oanda.com mit dem Kurs des Transfertages genutzt.[49] Nicht berücksichtigt sind etwaige Bonuszahlungen.
Mit einem * gekennzeichnete Beträge sind nicht offiziell von den Vereinen bestätigt, aber in der Fachpresse anerkannt. a Leihe 2017 mit Kaufoption 2018
Die fettgedruckten Beträge stellten zeitweise den Transferrekord dar.
↑Kepa pays the termination clause. In: athletic-club.eus. 8. August 2018, abgerufen am 9. August 2018 (englisch). Die Höhe der Ausstiegsklausel wurde bei der Vertragsverlängerung am 22. Januar 2018 verkündet.
↑Kepa arrives at Chelsea. In: chelseafc.com. 8. August 2018, abgerufen am 9. August 2018 (englisch).