Ab dem 1. Oktober 1996 gehörte er dem neugegründeten Internationalen Seegerichtshof in Hamburg an. Mit Beginn der Arbeit des Gerichts wurde er für die Zeit von 1996 bis 1999 zu dessen erstem Präsidenten gewählt, anschließend verblieb er bis 2005 als Richter am Gericht. Seit seinem Ausscheiden berät Mensah Regierungen, internationale Organisationen und Anwaltskanzleien in Fragen des internationalen See- und Umweltrechts.[3] Hierbei bleibt er mit der Arbeit des Gerichtshofs verbunden. So wurde er im Rechtsstreit zwischen Bangladesch und Myanmar um den Grenzverlauf im Golf von Bengalen von der Klägerseite als Ad-hoc-Richter bestimmt.[4]
Im Rechtsstreit zwischen den Niederlanden und Russland über die Vorkommnisse auf der Arctic Sunrise wurde Mensah am 10. Januar 2014 ebenfalls zum Schiedsrichter und Vorsitzenden bestellt.[8] Seit dem 12. Januar 2015 fungiert er zudem als Ad-hoc-Richter am Internationalen Seegerichtshof im Rechtsstreit zwischen Ghana und der Elfenbeinküste um den Verlauf der Seegrenze im Atlantischen Ozean.[9]
als Herausgeber: Ocean Governance. Strategies and Approaches for the 21st Century (= The Law of the Sea Institute. Proceedings. Vol. 28). Law of the Sea Institute, Honolulu HI 1996, ISBN 0-911189-31-9.
als Mitherausgeber: Sustainable Development and Preservation of the Oceans. The Challenges of UNCLOS and Agenda 21 (= The Law of the Sea Institute. Proceedings. Vol. 29). Law of the Sea Institute, Honolulu HI 1997, ISBN 0-911189-32-7.
Weblinks
Thomas A. Mensah, Biographie im Jahrbuch des Internationalen Seegerichtshofs 1996, S. 29 (englisch, mit Bild)